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Rechtsvakuum bei der „Schmucksuche am Ufer mit einem Detektor“: Es gibt keine „verbotene“ oder „freie“ Entscheidung im Gesetz

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Es wurde berichtet, dass es bei der Suche nach Juwelen am Ufer mit dem Detektor eine „rechtliche Lücke“ gab. In den Rundschreiben der zuständigen Institutionen oder im Gesetz über das Aufsuchen von Edelmetallen an den Küsten gibt es keinen Beschluss, der besagt, dass es „verboten“ oder „frei“ ist.

Detektor, der in der letzten Zeit an den türkischen Küsten bekannt war, insbesondere an Orten, die viele Touristen besuchen, wie das Mittelmeer und die Ägäis, hat allmählich begonnen, in vielen Provinzen, die eine Küste haben, populär zu werden. Es gibt keine „verbotene“ oder „freie“ Entscheidung in den Gesetzen der Institutionen oder des Gesetzes über das Suchen und Freilegen von teuren Minen mit Detektoren an den Küsten.

Laut den Nachrichten in İHA gibt es keinen erläuternden Text zur „Freiheit“ der Suche nach Schmuck im Rahmen des Gesetzes zum Schutz des Kulturerbes Nr. 2863 der Museumsdirektionen zur Suche nach Schmuck an den Küsten. Das Gesetz sagt weder „Anrufen ist kostenlos“ noch „Anrufen ist verboten“.

In Übereinstimmung mit den relevanten Elementen des Gesetzes Nr. 2863 zum Schutz des kulturellen Erbes gibt es jedoch eine Entscheidung, dass „alle Arten von illegalen Ausgrabungen und nicht autorisierten Durchsuchungen illegal sind, außer mit Genehmigung des Ministeriums“.

Museumsdirektionen haben Sanktionen gegen Schatzsuchvorschriften. Die Bedingungen in der Schatzsuchverordnung werden durch die Gesetze bestimmt. Solange die notwendigen Bedingungen eingehalten werden, ist die Suche nach Schätzen unter der Aufsicht des Ministeriums kostenlos. Andere Anrufe als diese sind gesetzlich verboten.

Es gibt keine bindende Entscheidung im Gesetz Nr. 2863, bezogen auf die Museumsdirektion in Bezug auf Strände, insbesondere in Bezug auf die Suche und das Ausgraben von Schmuck, in den einschlägigen Vorschriften. Diesbezüglich gibt es wiederum in Übereinstimmung mit den relevanten Aspekten des Gesetzes zur Erhaltung von Kulturgütern Nr. 2863 eine Entscheidung, dass „alle Arten von illegalen Ausgrabungen und nicht autorisierten Durchsuchungen illegal sind, außer mit Genehmigung des Ministeriums“.

T24

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