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Veröffentlicht im Amtsblatt: Neue Regelung für überflutetes medizinisches Personal

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Das Präsidium des Hochschulrates (YÖK) hat die Verordnung veröffentlicht, dass Universitäten angegriffenen Gesundheitsfachkräften rechtlichen Beistand leisten werden.

Gemäß der im Amtsblatt veröffentlichten Verordnung wird Prozesskostenhilfe auf Antrag des angegriffenen Gesundheitspersonals oder seiner Erben im Todesfall gewährt.

Bei der Ermittlung und Verfolgung des Vorfalls werden die Anwältinnen und Anwälte des Universitätsteams ermächtigt, den Prozess als Anwältinnen und Anwälte des Opfers zu führen, ohne dass eine gesonderte Vollmacht vorgelegt werden muss.

Wenn die medizinische Fachkraft gleichzeitig wegen des Vorfalls verdächtigt oder beschuldigt wird, wird ihr oder ihm nur als Opfer Prozesskostenhilfe gewährt.

 

T24

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