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Der Einspruch des Staatsanwalts gegen die Festnahme im Zusammenhang mit dem Mord an Onur Şener wurde zurückgewiesen

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Musiker der Generalstaatsanwaltschaft von Ankara Onur Sener‘(45), der von der Namenskontrolle wegen Mordes befreit wurde Gözde G.mit Jale E.Seine Berufung gegen die Entscheidung, die ihre Verhaftung forderte, wurde zurückgewiesen.

Onur Şener wurde getötet, indem ihm bei der Schlägerei, die nach seinem Streit mit der Gruppe, die wollte, dass er Musik ohne Karaoke singt, an dem Ort, an dem er auftrat, gesungen wurde, mit einem Glasbecher die Kehle durchgeschnitten wurde. Arbeitsinspektor im zuständigen Ministerium Ilker Karakas(35), Ali Gundus(36) Elektrotechniker im Bereich Verteidigungsindustrie Semih Soyalp(36) mit Gözde G.und Jale E. wurde festgehalten. İlker Karakaş, der wegen „Beleidigung“ und „Widerstand, um seiner Pflicht zu entgehen“, vorbestraft ist, Semih Soyalp, der wegen „fahrlässiger Verletzung“ vorbestraft ist, und Ali Gündüz, der keine Vorstrafen vorzuweisen hat, wurden wegen der Tat festgenommen Vergehen der „vorsätzlichen Tötung“. Die Geliebten G. und Jale E., die zum Zeitpunkt des Vorfalls bei ihnen waren, wurden trotz des Haftantrags des Staatsanwalts vom diensthabenden 3. Friedensgericht in Ankara freigelassen.

Die Staatsanwaltschaft widersprach der Freilassung der Verdächtigen aufgrund der Widersprüche in den Aussagen von Polizei und Staatsanwaltschaft und forderte ihre Festnahme. Doch das Gericht lehnte diesen Antrag ab.

Kameras zeichnen nicht auf

Andererseits wurde bei den im Rahmen der Ermittlungen durchgeführten Ermittlungen festgestellt, dass die Kameras vor dem Ort, an dem sich der Vorfall ereignete, nicht aufzeichneten. Um den Vorfall aufzuklären, wurden alle Kameras am Boden und die Kameras an den umliegenden Arbeitsplätzen beschlagnahmt. Aufzeichnungen von Überwachungskameras wurden zur Überprüfung an das Department of Effort with Cyber ​​Errors gesendet. Wie bekannt wurde, wurde auch untersucht, ob es einen physischen Eingriff in die Kameras im Bereich Cümbüş gab.

Es wurde bekannt, dass DNA-Proben, die den Haaren und Nägeln der Verdächtigen entnommen wurden, sowie Fingerabdruckproben mit den Fingerabdrücken verglichen werden, die auf dem Glas gefunden wurden, das bei dem Vorfall verwendet wurde. (DHA)

T24

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