Die obere Stufenregel beim Leerverkauf an der Borsa Istanbul gilt auch heute noch.
Borsa İstanbul AŞ gab bekannt, dass die obere Stufenregel in den Leerverkaufsprozessen, die vom 14. bis 23. September für die Aktien im BIST 50-Index galt, in der heutigen Sitzung fortgesetzt wird.
In der auf der Public Disclosure Platform (KAP) von Borsa Istanbul veröffentlichten Erklärung wurde daran erinnert, dass gemäß der Entscheidung des Capital Markets Board Leerverkäufe in den Aktien des BIST 50-Index durchgeführt werden können.
In der Erklärung wurde festgestellt, dass beschlossen wurde, die Upper-Step-Regel bei den vom 14. bis 23. September eingeführten Leerverkaufsprozessen für die oben genannten Aktien sowie in der heutigen Sitzung anzuwenden.
“ Der Leerverkauf der Aktien, die leerverkauft werden können, kann zu einem höheren Preis durchgeführt werden als der letzte Transaktionspreis des Kapitalmarktinstruments, das Gegenstand eines Leerverkaufs ist. Liegt der letzte Kurs des leerverkauften Kapitalmarktinstruments jedoch über dem vorherigen Kurs, kann der Leerverkauf auch auf der letzten Kursstufe durchgeführt werden. Da die Verkäufe, die tagsüber getätigt werden, ohne zu besitzen, und die durch die Käufe des Tages geschlossen werden, ebenfalls zum Leerverkauf gehören, ist es wichtig, dass unsere Anleger und Anlageinstitute die erforderliche Sorgfalt und Aufmerksamkeit zeigen, um die Aufträge für zu übermitteln solche Verkäufe durch Markieren der Leerverkaufsoption..“(AA)
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