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Bekanntgabe der „Untersuchungsquote“ des Gesundheitsministeriums

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Das Gesundheitsministerium hat sich zur Einführung eines monatlichen Kontingents für Untersuchungstermine geäußert. Das Ministerium stellte fest, dass eine Person bereits dreimal einen Termin vereinbaren kann, und sagte: „Diese drei Termine beinhalten keine Inspektionsuntersuchungen.“ Das Ministerium teilte mit, dass es keine „monatliche“ Bewerbung gebe und der Terminplan „15 Tage“ sei.

Die Stellungnahme des Ministeriums lautet wie folgt:

„Unser Ministerium hat keine neuen Regelungen für MHRS-Termine getroffen, und es geht nicht darum, zu zitieren. Nach der derzeitigen Praxis kann eine Person effektiv drei Termine bei MHRS haben. Diese drei Termine beinhalten keine Prüfungsprüfungen. Die Person nicht viele Untersuchungen haben, dauert es eine Weile, bis man einen neuen Termin bekommt. Es gibt keine Begrenzung. Außerdem ist die Terminplanung auf 15 Tage angelegt, nicht monatlich.“

KLICKEN | Kontrollquote des Gesundheitsministeriums: Maximal 3 mal im Monat in Anspruch nehmen!

 

T24

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