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Die Union der türkischen Anwaltskammern hat gegen den Staatsrat Klage auf Nichtigerklärung der „Ethik der Presse“ eingereicht.

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Die Union der türkischen Anwaltskammern beantragte beim Staatsrat die Annullierung der von der Institution für Pressewerbung akzeptierten „Grundsätze der Presseethik“.

Die Union der türkischen Anwaltskammern reichte eine Klage gegen den Staatsrat wegen Aussetzung der Vollstreckung und Aufhebung der Grundsätze der Presseethik ein, die durch die Entscheidung des Generalrates der Institution für Pressewerbung festgelegt wurde und nach ihrer Veröffentlichung in Kraft trat im Amtsblatt am 06. Juli 2022.

Die Aussage von TBB lautet wie folgt:

„Die besagte Entscheidung ohne rechtliche Unterstützung führt unbekannte und unverhältnismäßige, interpretierbare, mehrdeutige Vorschriften und Einschränkungen in vielen Fragen ein, die gesetzlich geregelt werden sollten. Als solche ist die betreffende Verordnung eine Verletzung der Meinungsfreiheit und der Presse, schränkt auch das Recht auf Zugang zum Gericht für die zuständigen Institutionen ein.

Die fragliche Verordnung widerspricht eindeutig dem Element der Rechtssicherheit, da sie zu Praktiken führen kann, die dem Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz zuwiderlaufen.

In der Petition wurde auch auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs bezüglich der Übermittlung des Unterstützungsrechtsbeschlusses an die Türkische Große Nationalversammlung zur Analyse der aktuellen strukturellen Frage und zur Umsetzung des Pilotentscheidungsverfahrens hingewiesen.

T24

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