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Deutschland will sich der Völkermordklage der Ukraine gegen Russland anschließen

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Deutschland will sich der Völkermordklage der Ukraine gegen Russland anschließen.

In einer schriftlichen Stellungnahme des Internationalen Gerichtshofs (IGH) hieß es, Litauen, Lettland, Neuseeland und England seien diesem Beispiel gefolgt, und Deutschland habe beantragt, sich dem Völkermordfall zwischen der Ukraine und Russland anzuschließen.

Daran erinnernd, dass Staaten, deren Interessen betroffen sind, einem bestehenden Gerichtsverfahren mitten in anderen Staaten beitreten können, sagte Deutschlands „Aufgrund unserer Geschichte hat es einen besonderen Wert, sich an dem Gerichtsverfahren zu beteiligen“. Begriff verwendet wurde.

In der Stellungnahme wurde darauf hingewiesen, dass die Rechte aus dem deutschen Völkermordvertrag den Charakter des „jus cogens“ hätten, was „gegen jedermann geltend gemacht werden kann“ und im Gegenteil völkerrechtlich nicht durchsetzbar seien.

Der IGH forderte die Ukraine und Russland auf, schriftliche Stellungnahmen zum deutschen Beitrittsgesuch abzugeben.

In seiner vorsorglichen Entscheidung vom 16. März 2022 entschied der IGH, dass „Russland die am 24. Februar begonnene „Militäroperation“ auf dem Territorium der Ukraine unverzüglich einstellen soll.

T24

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