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Die Aufhebungsentscheidung des Verfassungsgerichts zum Endabrechnungsgesetz der Zentralverwaltung wurde im Amtsblatt veröffentlicht

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Gemäß der im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung des Verfassungsgerichts wurde festgestellt, dass Absatz (2) des 4. Artikels des Gesetzes über die Endabrechnung der Zentralverwaltung von 2022 verfassungswidrig war, und wurde annulliert.

Die CHP-Abgeordneten Gökhan Günaydın, Ali Bakankli Basarir und 129 Abgeordnete reichten beim Verfassungsgericht ein, dass Absatz (2) der 4. Ausgabe des Gesetzes Nr. 7490 über die endgültige Rechnungslegung der Zentralverwaltung von 2022 gegen den 7., 87., 88., 89. und 161. Artikel verstößt Er behauptete, er sei gegen die Bestimmungen und beantragte die Aussetzung und Aufhebung ihrer Umsetzung.

Laut der im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung befand das Verfassungsgericht mit seiner Entscheidung vom 4. April 2024, dass Absatz (2) des 4. Elements des Gesetzes über die Endabrechnung der Zentralverwaltung von 2022 unvereinbar mit der Verfassung sei. Der Oberste Gerichtshof lehnte diesen Antrag mit der Begründung ab, dass die Voraussetzungen für den Antrag auf Aussetzung der Durchsetzung der betreffenden Verordnung nicht erfüllt seien. Es wurde jedoch mit Stimmenmehrheit entschieden, dass der Absatz verfassungswidrig sei.


 

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