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Das Revenue Management antwortete: Werden für einige Prozesse im elektronischen Umfeld Preise erhoben?

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Die Revenue Management Presidency (GİB) gab bekannt, dass Steuerzahler und Finanzberater keine Gebühren mehr für Prozesse wie Steueridentifikationsnummer, Steuerschild und Steuerinformationsabfrage, Versenden einer Erklärung und Beantragung eines „Keine Steuerschuld“-Briefes über elektronische Anträge zahlen werden. wie zuvor.

Die Finanzverwaltung gab eine Stellungnahme zu dem für den Kauf von Beteiligungsanteilen vorbereiteten Mitteilungsentwurf ab.

In der Erklärung wurde daran erinnert, dass im Steuerverfahrensgesetz und den einschlägigen Rechtsvorschriften vorgesehen ist, als Gegenleistung für die Weitergabe der Informationen, die an Dritte weitergegeben werden können, einen Beteiligungsanteil von mindestens 25 Kuruş pro Abfrage oder zurückgegebenem Datensatz zu erhalten mit öffentlichen Einrichtungen und Organisationen sowie juristischen Personen, die keine öffentlichen Verwaltungen sind, im Rahmen der allgemeinen Verwaltung, und zwar wie folgt:

„Gemäß dem Artikel „Steuergeheimnis“ des Gesetzes können Beteiligungsanteile im Austausch gegen Informationen erhalten werden, die auf elektronischem Weg mit öffentlichen Institutionen und Organisationen sowie juristischen Personen, die keine öffentlichen Verwaltungen sind, im Rahmen der allgemeinen Verwaltung geteilt werden können Es ist nicht möglich, in diesem Zusammenhang Daten mit echten Privatpersonen zu teilen und Beteiligungsanteile zu erhalten. Zusätzlich zur E-Government-Anwendung, zur Abfrage und Überprüfung von Steueridentifikationsnummern und Steuerschildern sowie zur Abgabe von Erklärungen über elektronische Anwendungen wie Digital Tax Office oder Internet und interaktive Steuerbüros, elektronische Erklärungsanwendung, Bucherklärungssystem, die von der Finanzverwaltung entwickelt und Steuerzahlern und Finanzberatern zur Verfügung gestellt wurden. Prozesse wie das Anzeigen und Herunterladen, das Abfragen und Anzeigen von Steuerinformationen sowie das Anfordern und Empfangen einer Steuererklärung Schuldbriefe sind für Steuerzahler und Finanzberater seit langem kostenlos möglich und es kommt nicht mehr in Frage, für diese Vorgänge künftig zusätzliche Kosten zu erheben.

Mit anderen Worten: Steuerzahler und Finanzberater können nun Prozesse wie die Abfrage und Überprüfung von Steueridentifikationsnummern und Steuerschildern, das Versenden, Anzeigen und Herunterladen von Erklärungen, das Abfragen und Anzeigen von Steuerinformationen, das Anfordern und Empfangen eines Schreibens über die Befreiung von Steuerschulden usw. durchführen. über elektronische Anträge wie bisher: „Sie werden dafür keinen Preis zahlen.“

Institutionen forderten eine elektronische Integration

In der Stellungnahme, die auch Auskunft über die Zielsetzung der in das Gesetz eingefügten Regelung zum Kauf von Beteiligungsanteilen gab, wurden folgende Einschätzungen vorgenommen:

„Ziel ist die Bereitstellung von Mehrwertdiensten, deren kostenlose Abfrage- und Überprüfungsprozesse durch die betreffenden Anwendungen für ihre eigenen internen Prozesse nicht ausreichen, und für Banken und Finanzinstitute, Vermittlungsdienstleister für den elektronischen Handel und Stromanbieter, die diese durchführen möchten.“ die Prüfungen, die sie gemäß den für sie geltenden Rechtsvorschriften schnell und elektronisch durchführen müssen.“ und ob eine Person, der Banken und Finanzinstitute ein POS, ein Zahlungsaufzeichnungsgerät der neuen Generation oder ein gewerbliches Darlehen gewährt werden, tatsächlich steuerpflichtig ist. ob sie in dem für den beantragten Prozess geeigneten Bereich tätig sind, ob sie über eine ausreichende effektive Größe oder einen ausreichenden Umsatz für das Darlehen verfügen, ob diejenigen, die selbst E-Commerce über die Vermittlungsdienstleister für den elektronischen Handel betreiben, und diejenigen, die den Strom kommerziell abonnieren werden und Erdgasverteilungsunternehmen sind steuerpflichtig, unabhängig davon, ob der Zahlungsrekorder „Damit Gerätehersteller und Banken die von ihnen abgegebenen Zahlungsrekorder und POS-Geräte von denen, deren Verpflichtungen abgelaufen sind, zurücknehmen können, müssen sie prüfen, ob ihre Registrierung fortbesteht.“

In der Stellungnahme wurde darauf hingewiesen, dass die betreffenden Institutionen die Möglichkeit haben, diese Anfragen kostenlos über elektronische Anträge sowie über Papierdokumente und Informationen zu stellen, die ihnen von Steuerzahlern vorgelegt werden, und fügte hinzu: „Allerdings durch die Integration dieser.“ Bei Prüfungen mit internen Systemen und deren elektronischer Durchführung können beide Informationen direkt von der Finanzverwaltung bestätigt werden.“ „Auch Institutionen, die ihre Serviceprozesse aktivieren möchten, können die Informationsintegration elektronisch beantragen.“ Seine Worte waren enthalten.

Auf Anfrage von Institutionen werden Beteiligungsanteile aus dem Informationsaustausch erhalten.

In diesem Fall wurde in der Erklärung betont, dass die Finanzverwaltung zusätzliche Prozesse durchgeführt habe, um die technische Entwicklung voranzutreiben und sicherzustellen, dass diese Geschäftsprozesse stets funktionsfähig bleiben.

Der Textentwurf regelt die Methoden und Originale von Beteiligungsanteilen, die von Institutionen, die auf eigenen Wunsch eine elektronische Informationsweitergabe anfordern, eingeholt werden können, um bestimmte Informationen systematisch zu integrieren, auf die sie über das Digital Tax Office kostenlos zugreifen können und andere Anwendungen in ihre internen Systeme integrieren. In diesem Zusammenhang entsprechen die Nachrichten einiger Presse- und Medienorgane sowie sozialer Medien nicht der Wahrheit.“

T24

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