Das Verteidigungsministerium hat einer Person und einem Unternehmen die Teilnahme an Ausschreibungen verboten
Die Entscheidungen des Verteidigungsministeriums (MSB) zu den Verboten der Teilnahme an Ausschreibungen wurden im Amtsblatt veröffentlicht. Das Ministerium verbot einem Unternehmen und einer Person für ein Jahr die Teilnahme an Ausschreibungen.
Serra Dar Dokuma Tourism Industry and Trade Limited Company, registriert bei der Handelskammer von Istanbul, und Hacer Anıkaydın, registriert bei der Afyonkarahisar Chamber of Electricians and Electronics, Tradesmen and Craftsmen, wurden für einen Zeitraum von einem Jahr von der Teilnahme an Ausschreibungen ausgeschlossen.
Laut Wall wurde festgestellt, dass die Entscheidung im Rahmen des Gesetzes Nr. 4735 über öffentliche Beschaffungsverträge getroffen wurde.
Im Falle einer der im 25. Element des Gesetzes mit der Überschrift „Verbotene Handlungen und Verhaltensweisen“ genannten Handlungen kann natürlichen und juristischen Personen die Teilnahme an Ausschreibungen untersagt werden. Die gesetzlichen Verbote lauten wie folgt:
– Beeinträchtigung der Vertragsabläufe oder entsprechende Versuche durch Betrug, Versprechungen, Drohungen, Einflussnahme, Vorteilsnahme, Vereinbarung, Erpressung, Bestechung oder andere Mittel.
– Erstellen, Verwenden oder Versuch der Erstellung ungültiger Dokumente.
– Verwendung betrügerischer Geräte, Werkzeuge oder Verfahren bei der Ausführung oder Lieferung der vertragsgegenständlichen Arbeiten, wodurch eine unvollständige, fehlerhafte oder mangelhafte Herstellung vorgenommen wird, die im Widerspruch zu den Regeln der Wissenschaft und Kunst steht.
– Der Verwaltung Schaden zufügen, während sie ihrer Verpflichtung nachkommt.
– seine Kenntnisse und Erfahrungen zum Nachteil der Geschäftsführung zu nutzen oder gegen die Entscheidungen des 29. Elements (Verbot der Offenlegung von Informationen und Unterlagen) zu handeln.
– Nichterfüllung seiner Verpflichtung gemäß der Ausschreibungsunterlage und den Vertragsentscheidungen, es sei denn, es liegen zwingende Gründe vor.
– Vertragsübertragung oder Fristsetzung entgegen der gerichtlichen Entscheidung.
T24