Entscheidung des Verfassungsgerichts zum Madımak-Massaker
Entscheidung des Verfassungsgerichts
Das Verfassungsgericht entschied, dass der von denjenigen, die ihre Angehörigen im Madımak-Hotel verloren haben, eingereichte Antrag auf Verjährung nach Erstellung eines zusätzlichen Berichts erörtert wird. Der individuelle Antrag der Angehörigen derjenigen, die 2014 im Madımak Hotel ihr Leben verloren haben, wurde in der Generalversammlung des Verfassungsgerichts erörtert. Es wurde berichtet, dass ein zusätzlicher Bericht erstellt wird.
Madımak-Massaker
Madımak-Massaker: In Sivas wurde am 2. Juli 1993 während der vom Kulturverein Pir Sultan Abdal organisierten Feierlichkeiten das Madımak-Hotel niedergebrannt, wobei 33 Menschen, darunter Künstler, und zwei Hotelangestellte starben. In diesem Fall wurden Verjährungsentscheidungen getroffen und das Verfahren gegen einige Angeklagte eingestellt. Es gibt Einzelheiten zum Gerichtsverfahren. |
KLICK – Sivas-Massaker und Justizskandale in 30 Fragen: Im letzten Fall ist die „Verjährung“ abgelaufen, und es besteht Sorge vor einer Freilassung nach der Entscheidung des VerfassungsgerichtsT24