Backstage: Can Atalay wird der Parlamentssitz entzogen, während Kurtulmuş im Ausland ist
Abgeordneter der Personalpartei der Türkei (TİP), gegen den das Verfassungsgericht (AYM) wegen einer Menschenrechtsverletzung entschied, der jedoch nicht aus dem Gefängnis, in dem er inhaftiert war, entlassen wurde, weil er der Entscheidung der 3. Kammer nicht nachgekommen war des Obersten Berufungsgerichts. Kann Atalay Die Aberkennung seiner Mitgliedschaft im Parlament steht auf der Tagesordnung. Während hinter den Kulissen argumentiert wird, dass es vorerst keinen Ausweg aus der Krise gibt, die durch die Nichtumsetzung dieser Maßnahmen durch den Obersten Gerichtshof entstanden ist, heißt es, dass die endgültige Entscheidung über Atalay voraussichtlich in der Generalversammlung von verlesen wird das Parlament und seine Mitgliedschaft im Parlament werden reduziert.
Laut Gazete Duvar war der stellvertretende Parlamentspräsident der AKP im Generalrat des Parlaments im Dienst. Bekir Bozdağ Dass es sie gibt, bestärkt diesen Anspruch zusätzlich. Einem weiteren Argument in den betreffenden Nachrichten zufolge wollte Numan Kurtulmuş, dass die Entscheidung, die zum Verlust von Atalays Mitgliedschaft führen würde, im Parlament verlesen würde, während er sich im Ausland aufhielt.
Die 3. Strafkammer des Obersten Berufungsgerichts kam der Entscheidung von Can Atalay erneut nicht nach und richtete einen Brief an die Große Türkische Nationalversammlung, in dem sie die Abberufung seines Stellvertreterpostens forderte. Die 3. Strafkammer des Obersten Berufungsgerichts übermittelte das Dokument an das Verfassungsgericht (AYM). Kann Atalay besprach die gegen ihn erhobene Rechtsverletzungsentscheidung. In ihrer am 3. Januar bekannt gegebenen Entscheidung erklärte die Kammer: „Die Entscheidung des Verfassungsgerichts zur Rechtsverletzung hat keine rechtlichen Konsequenzen“ und entschied, der Entscheidung nicht nachzukommen. 3. Strafkammer des Obersten Berufungsgerichts, Artikel 153/6 der Verfassung. Er erklärte, dass es keine Entscheidung gebe, die auf seinen Fall anwendbar sei, und argumentierte, dass es sich bei der Entscheidung des Verfassungsgerichts um ein „juristokratisches“ Verhalten handele. Die 3. Strafkammer des Obersten Berufungsgerichts kam der ersten Entscheidung des Verfassungsgerichts in Bezug auf Atalay nicht nach, „den Prozess gegen ihn auszusetzen und ihn freizulassen“, und reichte mit der Begründung eine Strafanzeige gegen die Mitglieder des Verfassungsgerichts ein Sie handelten verfassungswidrig, reagierten harsch auf die Botschaft des Verfassungsgerichts „Meine Entscheidungen sind zwingend einzuhalten“ im zweiten Beschluss. Das Ministerium bezeichnete diese Entscheidung als „keinen rechtlichen Wert“ und stellte fest, dass es keinen Beschluss gebe, dem nachzukommen. Das Ministerium lehnte den Antrag auf Freilassung von Atalay erneut ab und sandte einen Brief an die Große Türkische Nationalversammlung, um sein Mandat zu reduzieren. GÖKÇER TAHİNCİOĞLU SCHRIFTLICH – Die 3. Strafkammer des Obersten Berufungsgerichts kam der Entscheidung von Can Atalay erneut nicht nach und kritisierte das Verfassungsgericht: „Das Verfassungsgericht kann sogar die Legitimität des Präsidenten in Frage stellen.“ Das örtliche Gericht hörte dem Verfassungsgericht erneut nicht zu: Atalay-Dokument wurde zum zweiten Mal an den Obersten Gerichtshof weitergeleitet Das Gremium des 13. Obersten Strafgerichtshofs von Istanbul, das zusammentrat, nachdem das Verfassungsgericht zum zweiten Mal den Grund für die Entscheidung über den Verstoß bekannt gegeben hatte, setzte die Entscheidung des Verfassungsgerichts in Bezug auf den Hatay-Abgeordneten der Türkischen Personalpartei (TİP), Can Atalay, nicht um und schickte das Dokument an noch einmal der Oberste Gerichtshof. TİP-Abgeordneter, dessen Verfassungsgericht zum zweiten Mal entschied, dass „seine Rechte verletzt wurden, er sollte freigelassen werden“ Kann Atalay Der damit verbundene Knoten konnte nicht erneut aufgelöst werden. Nach der ersten Entscheidung des Verfassungsgerichts behielt das 13. Oberste Strafgericht von Istanbul, das das Dokument an den Obersten Gerichtshof übermittelte, seine Haltung bei. Die Tatsache, dass das Verfassungsgericht, dem die 3. Strafkammer des Obersten Berufungsgerichts aufgrund der Atalay-Entscheidung „die Begehung eines Verbrechens“ vorwarf und seine Entscheidung nicht umsetzte, erneut über eine Rechtsverletzung entschied, machte deutlich, dass die Obwohl das örtliche Gericht für die Aufklärung des Verstoßes zuständig war, änderte sich an der Situation nichts. Der 13. Oberste Strafgerichtshof von Istanbul, der erklärte, dass er nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts zunächst auf die begründete Entscheidung warten werde, und trotz der heutigen Veröffentlichung der begründeten Entscheidung elf Stunden lang verhandelte, legte das Atalay-Dokument der 3. Strafkammer des Obersten Gerichtshofs vor der Berufungsinstanz, obwohl in dieser Entscheidung festgestellt wurde, dass „das Verfassungsgericht verpflichtet ist, die zuständige Behörde zu bestimmen, das örtliche Gericht kann dies nicht bestimmen.“ erneut gesendet. Es ist gespannt, welche Haltung sowohl das Verfassungsgericht als auch der Oberste Gerichtshof gegenüber dieser Entscheidung des Amtsgerichts einnehmen werden. KLICK – Das örtliche Gericht hörte das Verfassungsgericht nicht erneut an: Trotz der „verfassungswidrigen“ Warnung wurde das Atalay-Dokument zum zweiten Mal an den Obersten Gerichtshof weitergeleitet KLICK – Can Atalays Anwälte: Drei Richter sollten heute Abend von der HSK sofort suspendiert werden In der zweiten Rechtsverletzungsentscheidung des Verfassungsgerichts forderte er das Gericht auf: „Tun Sie, was notwendig ist.“ Am 21. Dezember entschied die Generalversammlung des Verfassungsgerichts (AYM) wegen einer zweiten Rechtsverletzung gegen den Hatay-Abgeordneten der türkischen Arbeiterpartei (TİP), Can Atalay, der im Seyahat-Fall zu 18 Jahren Gefängnis verurteilt wurde. Bei der Prüfung des zweiten Antrags wegen Nichtbefolgung der Verletzungsentscheidung des Obersten Gerichtshofs kam das Verfassungsgericht zu dem Schluss, dass das in Artikel 67 der Verfassung garantierte „Recht, gewählt zu werden und sich politisch zu betätigen“ und das „Recht darauf, gewählt zu werden und sich an politischen Aktivitäten zu beteiligen“. „Die in Artikel 19 garantierte persönliche Freiheit und Sicherheit“ wurde verletzt. Es wurde mit Mehrheitsbeschluss entschieden. İrfan Fidan, Saygıeğin İnce und Muammer Topal stimmten gegen diese Entscheidung. Das Verfassungsgericht entschied einstimmig, dass das in Artikel 148 der Verfassung garantierte „Recht auf individuelle Beschwerde“ verletzt sei. Der Oberste Gerichtshof, der einstimmig beschloss, die Entscheidung an das 13. Oberste Strafgericht von Istanbul weiterzuleiten, um die Rechtsverletzungen zu beseitigen, den Prozess erneut aufzunehmen, die Hinrichtung zu stoppen, seine Freilassung sicherzustellen und das Wiederaufnahmeverfahren auszusetzen, entschied ebenfalls, dass Can Atalay 100.000 Lira als Entschädigung gezahlt werden. . Can Atalays Anwälte Fikret İlkizUnd Deniz Özen Er ergriff Maßnahmen, als ihm mitgeteilt wurde, dass die kurze Entscheidung des Verfassungsgerichts an das Gericht weitergeleitet und beim 13. Obersten Strafgerichtshof beantragt worden sei. Die Anwälte forderten vom Gericht, die Hinrichtung zu stoppen und die Freilassung gemäß der Entscheidung des Verfassungsgerichts anzuordnen. KLICK – Kritischer Scheideweg in der Justiz: Wie soll man sich für Can Atalay verhalten, wird er dieses Mal freigelassen? Begründete Entscheidung: „Der Oberste Gerichtshof hat eine Entscheidung getroffen, die es im türkischen Recht nicht gibt“ Das Verfassungsgericht gab am 27. Dezember die Begründung für die zweite Entscheidung zur Rechtsverletzung vom 21. Dezember bekannt. In seiner im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung stellte der Oberste Gerichtshof fest, dass die 3. Strafkammer des Obersten Berufungsgerichts „eine Entscheidung getroffen hat, die im türkischen Recht nicht existiert“, indem sie der Entscheidung des Verfassungsgerichts nicht nachgekommen ist. Der Oberste Gerichtshof betonte, dass die vom Verfassungsgericht in einzelnen Anträgen getroffenen Entscheidungen über Rechtsverletzungen keiner Überprüfung oder Überwachung durch irgendeine Behörde unterliegen können, und stellte fest, dass die Entscheidung der 3. Strafkammer des Obersten Berufungsgerichts „unterscheidbar“ Er beschrieb es als. Das Verfassungsgericht betonte, dass die Gerichte unter keinen Umständen um die Umsetzung der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs herumkommen könnten und dass „willkürliche Entscheidungen nicht zulässig“ seien, und betonte, dass die Verbindlichkeit der Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs von den Justizbehörden nicht diskutiert werden könne. Das Verfassungsgericht betonte, dass die Verfassung dem 13. Obersten Strafgerichtshof von Istanbul, der das Dokument zuvor an den Obersten Gerichtshof weitergeleitet hatte, eine solche Befugnis nicht einräumt, und erklärte, dass das örtliche Gericht und die Kammer, die die Entscheidung des Verfassungsgerichts nicht umgesetzt und angeklagt hätten, dies getan hätten Ein Mitglied des Verfassungsgerichts habe „eine Straftat begangen“ und damit gegen die Verfassung verstoßen. Er betonte, dass er eindeutig in Opposition gehandelt habe. In seiner Entscheidung sagte das Verfassungsgericht: „Unter Ausnutzung einer Befugnis, die ihm im allgemeinen Recht nicht zusteht, hat das Gericht die Erfüllung der Anforderungen der Verletzungsentscheidung vermieden und das Dokument an die 3. Strafkammer des Obersten Berufungsgerichts weitergeleitet.“ eine Entscheidung getroffen, die es im türkischen Recht nicht gibt, im Falle der „Nichteinhaltung der Entscheidung des Verfassungsgerichts“. KLICK – Die Relevanz der Can Atalay-Entscheidung des Verfassungsgerichts wurde bekannt gegeben: „Der Oberste Gerichtshof hat eine Entscheidung getroffen, die im türkischen Recht nicht existiert.“ KLICK – Reflexion von Can Atalay, einem der Führer der politischen Partei: Hören Sie auf, Hatays Willen an sich zu reißen; Sein Platz ist nicht im Gefängnis, sondern bei den Menschen von Hatay! Die erste Verletzungsentscheidung des Verfassungsgerichts und die Schwerpunkte des Obersten Gerichtshofs Die Generalversammlung des Verfassungsgerichts kam zu dem Schluss, dass Atalays Recht, „gewählt zu werden und sich an politischen Aktivitäten zu beteiligen“, und seine Rechte auf „persönliche Freiheit und Sicherheit“ verletzt wurden, und entschied außerdem, dass Atalay 50.000 Lira als immateriellen Schadenersatz zu zahlen habe. In der begründeten Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom 27. Oktober wurde festgestellt, dass Atalay bei der 28. Parlamentswahl zum Abgeordneten gewählt wurde und dass kein Zweifel daran bestehe, dass er über gesetzgeberische Immunität verfüge. In der Entscheidung wurde daran erinnert, dass der Prozess gegen Atalay fortgesetzt wurde und dass er mit der Begründung inhaftiert wurde, dass seine Situation in den Anwendungsbereich der in Artikel 83 Absatz 2 der Verfassung enthaltenen Ausnahme falle und dass Atalay den Eid nicht leisten könne der Großen Türkischen Nationalversammlung und konnte seine Pflicht als Parlamentsabgeordneter nicht wirklich erfüllen. In der Erklärung hieß es, die 3. Strafkammer des Obersten Berufungsgerichts sei zu dem Schluss gekommen, dass Atalay nicht von der gesetzgeberischen Immunität profitieren könne, und sagte: „Die 3. Strafkammer des Obersten Berufungsgerichts hat im Widerspruch zur Rechtsprechung gehandelt.“ des Verfassungsgerichtshofs und sei seiner Verpflichtung zur Verhinderung ähnlicher Verstöße nicht nachgekommen, sondern habe im Gegenteil von den verfassungsmäßigen Rechten des Beschwerdeführers Gebrauch gemacht – eine Befugnis, die dem Parlament durch die Verfassung eingeräumt werde. KLICK – Begründete Entscheidung des Verfassungsgerichts zu Can Atalay: „Die Justiz kann den Umfang der gesetzgeberischen Immunität nicht bestimmen“ Das Amtsgericht hat die Entscheidung des Verfassungsgerichts nicht umgesetzt Das Verfassungsgericht übermittelte seine zusammenfassende Entscheidung bezüglich des Verstoßes am 25. Oktober an das 13. Oberste Strafgericht in Istanbul. Das 13. Oberste Strafgericht von Istanbul, das nicht über eine Freilassung entschied, schickte das Dokument am 27. Oktober an die 3. Strafkammer des Obersten Berufungsgerichts. Die 3. Strafkammer des Obersten Berufungsgerichts schickte am 1. November einen Brief an das Gericht, in dem sie erklärte, dass es sich bei dem an sie gesendeten Brief um ein „Memorandum“ handele, und mit der Bitte um eine Entscheidung über die Übermittlung des Dokuments. Daraufhin beschloss das 13. Oberste Strafgericht von Istanbul, die Dokumente an den Obersten Berufungsgerichtshof zu übermitteln. Am 2. November schickte es 28 mit Handschellen gefesselte Säcke im Zusammenhang mit den Gerichtsdokumenten an den Obersten Gerichtshof. KLICKEN | Geschichtsskandal um das Gericht, das die Entscheidung des Verfassungsgerichts, Can Atalay freizulassen, abgelehnt hat: Die Entscheidung vom 13. Oktober wurde für die Entscheidung des Verfassungsgerichts vom 25. Oktober geteilt! KLICKEN | Das örtliche Gericht kam der Can Atalay-Entscheidung des Verfassungsgerichts nicht nach, indem es auf den Obersten Gerichtshof verwies! Der Oberste Gerichtshof erklärte gegenüber dem Verfassungsgericht: „Es hat seine Befugnisse überschritten“ und reichte Strafanzeige ein Die 3. Strafkammer des Obersten Berufungsgerichts traf eine Entscheidung, die in die Geschichte eingehen wird, als sie am 8. November die Entscheidung des Verfassungsgerichts (AYM) bewertete, das entschied, dass Atalays Rechte verletzt wurden und dass er freigelassen werden sollte. Obwohl der Oberste Gerichtshof Atalays Freilassung trotz der Entscheidung des Verfassungsgerichts ablehnte, stellte er fest, dass die Mitglieder des Verfassungsgerichts, die über Rechtsverletzungen entschieden hatten, ihre Befugnisse überschritten hätten. Die 3. Strafkammer des Obersten Berufungsgerichts, die Atalays Antrag auf Freilassung ablehnte, nachdem er von TİP zum Parlamentsmitglied gewählt worden war, erkannte das Verfassungsgericht nicht an, das diese Entscheidung für unangemessen hielt und entschied, dass Atalay freigelassen werden sollte. Der Oberste Gerichtshof entschied außerdem, eine Strafanzeige gegen die Mitglieder des Verfassungsgerichts einzureichen. KLICKEN | Eine Premiere in der Geschichte der Türkei: Der Oberste Gerichtshof, der der Entscheidung des Verfassungsgerichts nicht nachkam, reichte eine Strafanzeige gegen die Mitglieder des Verfassungsgerichts ein, die eine „Rechtsverletzung“-Entscheidung gegen Can Atalay gefällt hatten! KLICK – Die Ermittlungen gegen die Mitglieder des Verfassungsgerichts haben sich zu einem Rätsel entwickelt: 9 Mitglieder des 15-köpfigen Verfassungsgerichts werden vernommen, aber die Generalversammlung tagt mit mindestens 10 Mitgliedern Schwerer Vorwurf des Obersten Gerichtshofs an das Verfassungsgericht In der Erklärung des Präsidenten des Obersten Berufungsgerichts vom 10. November, nachdem die 3. Strafkammer des Obersten Berufungsgerichts eine Strafanzeige gegen die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs eingereicht hatte, hieß es: „Das Verfassungsgericht wird von Zeit zu Zeit die verfassungsmäßigen und rechtlichen Grenzen bei der Prüfung persönlicher Anträge überschreiten und gegen die etablierte Rechtsprechung verstoßen, die von den Expertenkammern des Obersten Gerichtshofs und des Staatsrates entwickelt wurde.“ „Entscheidungen treffen, die das Rechtssystem ins Chaos stürzen werden.“ führt dazu, dass der endgültige Entscheidungseffekt vollständig deaktiviert wird“, hieß es. Darüber hinaus wurde in der Erklärung behauptet, dass das Verfassungsgericht, das zum Schutz der Verfassung eingerichtet wurde, den Willen des Verfassungsgebers ignoriert und das 14. Element, das auf den konkreten Fall angewendet werden sollte, funktionsunfähig gemacht hat auf den Verweis auf den 83. Artikel der Verfassung. KLICK – Schwerer Vorwurf des Obersten Gerichtshofs an das Verfassungsgericht: Es trifft schwerwiegende Entscheidungen, die das Rechtssystem ins Chaos stürzen werden, und ignoriert den Willen des Verfassungsgebers! Zweiter Antrag der Anwälte von Atalay nach der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Nach der Entscheidung der 3. Strafkammer des Obersten Berufungsgerichts reichten die inhaftierten Anwälte von Atalay am 1. Dezember zum zweiten Mal Klage beim Obersten Gerichtshof ein, weil sie der Entscheidung des Verfassungsgerichts nicht nachgekommen waren. Rechtsanwälte Atalay; Es wurde erklärt, dass er die Feststellung beantragt habe, dass das „Recht, gewählt zu werden und sich politisch zu betätigen“, „das Recht auf ein faires Verfahren“ und das „Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit“ zum zweiten Mal verletzt worden sei und dass diese verletzt worden seien Verstöße werden beseitigt. Verfassungsgericht; Es wurde beschlossen, den zweiten Antrag am 21. Dezember zu besprechen, der aufgrund der Nichterfüllung der von Atalay erlassenen Rechtsverletzungsentscheidung gestellt wurde. Der Oberste Gerichtshof entschied einstimmig, dass das „Recht auf Individualbeschwerde“ verletzt sei. Die Verletzung des „Rechts, gewählt zu werden und sich politisch zu betätigen“ und des „Rechts auf persönliche Freiheit und Sicherheit“ wurde durch Mehrheitsbeschluss entschieden. Die kurze Entscheidung des Verfassungsgerichts, die entschied, dass Atalay eine Entschädigung in Höhe von 100.000 Lira zu zahlen sei, wurde erneut an das 13. Oberste Strafgericht in Istanbul weitergeleitet, um die Hinrichtung auszusetzen und ihn freizulassen. KLICK – Können Atalays Anwälte Maßnahmen ergreifen: Es wurde ein Antrag auf Freilassung bei dem Gericht gestellt, an das die Entscheidung des Verfassungsgerichts geschickt wurde. KLICK – Kritischer Scheideweg in der Justiz: Wie soll man sich für Can Atalay verhalten, wird er dieses Mal freigelassen?
GESCHRIEBEN VON GÖKÇER TAHİNCİOĞLU
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