Der erforderliche Mindestreservesatz wurde im KKM erhöht
Der erforderliche Mindestreservesatz für wechselkursgeschützte Einlagen (KKM) wurde geändert. Der erforderliche Mindestreservesatz für Laufzeiten bis zu 6 Monaten, als der CCC verschärft wurde, wurde um 10 Punkte auf 25 Prozent erhöht.
Das Kommuniqué der Zentralbank der Republik Türkei (CBRT) zu Änderungen des Kommuniqués zu notwendigen Reserven wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Während dementsprechend der erforderliche Mindestreservesatz für wechselkursgeschützte Einlagen je nach Laufzeit differenziert wurde, wurde der erforderliche Mindestreservesatz für Laufzeiten bis zu 6 Monaten, als der CCC schwerer wurde, um 10 Punkte auf 25 Prozent erhöht.
Den von AA gemeldeten Nachrichten zufolge wurde der erforderliche Mindestreservesatz für wechselkursgeschützte Einlagen mit einer Laufzeit von bis zu 6 Monaten (einschließlich 6 Monaten) auf 25 Prozent erhöht, um den Übergang zu TL-Termineinlagen zu fördern. Der erforderliche Mindestreservesatz für Anleihen mit einer Laufzeit von bis zu 1 Jahr und für Anleihen mit einer Laufzeit von 1 Jahr oder länger wurde auf 5 Prozent festgelegt.
Die Langfristigkeit wird im KKM hervorgehoben
Bisher betrug die Mindestreservepflicht bei wechselkursgesicherten Konten 15 Prozent für alle Laufzeiten.
Somit wird die überschüssige TL-Liquidität im Markt weiterhin durch eine Erhöhung des Mindestreservesatzes dem System entzogen. Während TL-Termineinlagen unterstützt werden, wird bei KKM gleichzeitig der Schwerpunkt auf Langfristigkeit gelegt.
Mit der Entscheidung des CBRT Monetary Policy Board vom 24. August 2023 wurde festgelegt, dass zusätzlich zur Zinserhöhung weiterhin selektive Kredit- und quantitative Straffungsentscheidungen getroffen werden, um den Prozess der Bargeldverknappung zu unterstützen.
T24