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Iranischer Aktivist, dessen Todesurteil aufgehoben wurde, starb im Gefängnis: Es wird behauptet, dass er schwere Strafen erlitten habe

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T24 Auslandsnachrichten

in Iran Mahsa Amini35-Jähriger, der wegen Teilnahme an den Protesten, die nach der Ermordung von ausbrachen, verhaftet wurde Javad Rouhi Er starb nach einem Anfall im Gefängnis. Die gegen Rouhi verhängte Todesstrafe wurde vom Obersten Gerichtshof Irans aufgehoben.

Nach Angaben der Behörden starb Rouhi aufgrund einer unzureichenden Behandlung nach einem Anfall. Aktivisten im Iran machen die Behörden für den Tod des 35-jährigen Rouhi verantwortlich.

Vorwurf der Folter

Mizan, die Nachrichten-Website der iranischen Justiz, über Rouhi: „Leider starb er trotz der Intervention des Gesundheitspersonals und es wurde eine Klage zur Untersuchung der Todesursache eingereicht.“ veröffentlichte die Informationsnotiz. Aktivisten, die Social-Media-Beiträge eine Stunde vor der offiziellen Ankündigung teilten, beschuldigten jedoch die Justiz und die Sicherheitsbehörden, Rouhis Tod verursacht zu haben.

Laut Amnesty International (NAO) wurde Rouhi ausgepeitscht, eisigen Temperaturen ausgesetzt, Elektroschocks ausgesetzt und ihr wurde eine Waffe an den Kopf gehalten, um ein Geständnis zu erzwingen.

Die Todesstrafe wurde aufgehoben

Rouhi wurde von einem Gericht in der Stadt Nowshahr im Norden Irans dreimal zum Tode verurteilt, weil er angeblich den Koran verbrannt, „die Religion beleidigt“, „öffentliches Eigentum beschädigt“ und „die Öffentlichkeit gegen die nationale Sicherheit aufgehetzt“ habe. Dieses Urteil wurde jedoch im Mai vom Obersten Gerichtshof des Landes aufgehoben und sein Fall wurde zur Neubewertung an ein anderes Gericht weitergeleitet.

Die Prüfung der Fallunterlagen durch das Gericht ergab, dass Rouhi als Einzelperson an den Protesten teilgenommen hat und dass seine Handlungen nicht den rechtlichen Definitionen von „Moharebeh“ (Krieg gegen Gott führen) und „Unheil auf Erden anrichten“ entsprachen, was zu Vergehen führen kann in der Todesstrafe nach islamischem Recht.

T24

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