BRSA trat einen Schritt zurück: Die Ratenzahlungsmöglichkeit für Reisekosten in die TRNZ bleibt bestehen
Die Banking Regulation and Supervision Agency (BDDK) hat beschlossen, die dreimonatige Ratenzahlungsmöglichkeit für Reisekosten in die Türkische Republik Nordzypern (TRNC) fortzusetzen.
In der Erklärung von BBDK waren folgende Worte enthalten:
„Gemäß dem siebten Absatz des 26. Elements der Karten- und Kreditkartenverordnung wurde der Delegationsbeschluss vom 31.07.2023 mit der Nummer 10631 bezüglich der Nichtzahlung von Raten für Auslandsausgaben im Zusammenhang mit Fluggesellschaften, Reisebüros und Unterkünften erlassen mit Wirkung zum 31.07.2023 an die TRNC übertragen. „Es wurde beschlossen, dass es nicht auf die Ausgaben im Zusammenhang mit diesen Ausgaben angewendet wird und die Ratenzahlungsfristen weiterhin auf 3 Monate für die betreffenden Ausgaben angewendet werden.“
Die entsprechende Entscheidung der BRSA löste Reaktionen seitens der TRNZ aus, insbesondere bei Tourismusfachleuten.
Was ist passiert?
Ratenzahlungsfristen für Kreditkarten im Rahmen der Entscheidungen der BRSA Ende Juli; Es wurde erklärt, dass es nicht auf Auslandskosten im Zusammenhang mit Fluggesellschaften, Reisebüros und Unterkünften angewendet wird und dass es keine Raten für solche Ausgaben geben wird.
In der Erklärung hieß es:
„Wie am 31. Juli 2023 auf der Website unseres Instituts öffentlich bekannt gegeben wurde, sind im Rahmen der koordinierten Maßnahmen zur Stärkung der Finanzstabilität die bei der Berechnung der Kapitaladäquanz-Standardquoten berücksichtigten Risikobelastungen Verbraucherkredite und Privatkredite Es wurde beschlossen, den Betrag im Hinblick auf Finanzierungsleasingprozesse mit Verbrauchern zu erhöhen.
Darüber hinaus gelten für Kreditkarten die Ratenzahlungsfristen; „Es wurde beschlossen, dass es nicht auf Auslandskosten im Zusammenhang mit Fluggesellschaften, Reisebüros und Unterkünften angewendet wird und dass für solche Ausgaben keine Raten gezahlt werden.“
T24