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Verdeckte und offene Werbung im Gesundheitswesen ist verboten

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Gemäß der vom Gesundheitsministerium ausgearbeiteten und im Amtsblatt veröffentlichten Verordnung ist es verboten, bei der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen verdeckte oder offene Werbung zu machen und zu schalten.

Die Verordnung über Werbe- und Informationsaktivitäten im Gesundheitswesen trat nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Gemäß der Verordnung, die die Grundelemente und Kriterien der Werbe- und Informationsaktivitäten im Gesundheitswesen festlegt, ist die Einhaltung der allgemeinen Moral, der medizinischen Deontologie und der Berufsethik bei Fanatikern und Informationen verpflichtend.

Auch hier heißt es in der Verordnung, dass Informationen über die Erbringung von Gesundheitsdiensten von Gesundheitsfachkräften erstellt werden, die in ihrem Fachgebiet gesetzlich zugelassen sind.

Auch Gesundheitsminister Fahrettin Koca sagte zu der entsprechenden Regelung:

„Die Verordnung über Werbe- und Informationsaktivitäten im Gesundheitswesen“, die von unserem Ministerium mit dem Ziel ausgearbeitet wurde, die Werbe- und Informationsaktivitäten im Gesundheitswesen zu organisieren und zu disziplinieren und eine aktive Harmonisierung und Zusammenarbeit mit den relevanten Interessengruppen in diesem Bereich sicherzustellen, wurde im Amtsblatt vom 29.07.2023 mit der Nummer 32263 veröffentlicht und trat in Kraft.“

T24

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