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Befreiung von der Körperschaftssteuer für die TL-Umwandlung verlängert

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Für den Fall, dass Institute ihre Fremdwährung auf Einlagen- und Beteiligungskonten in Fremdwährung in türkische Lira umtauschen, wird die Befreiung von Zinsen, Gewinnanteilen und anderen Gewinnen, die am Ende der Laufzeit erzielt werden, von der Körperschaftssteuer ebenfalls mit dem Prestige von Fremdwährungen angewendet die Bilanzen vom 30. Juni 2023.

Die Entscheidung des Präsidenten zu diesem Thema wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Im Rahmen der aktuellen Verordnung sollten Institute ihre Fremdwährungen in ihren Bilanzen vom 31. März 2022 zum Umrechnungskurs im Rahmen der Unterstützung der Umrechnung in Einlagen- und Beteiligungskonten in türkische Lira bis zum 31. Dezember 2023 in türkische Lira umrechnen. und bei den so erhaltenen Vermögenswerten in türkischer Lira handelt es sich um Einlagen in türkischer Lira mit einer Laufzeit von mindestens 3 Monaten. und bei Fälligkeit erhaltene Beteiligungskonten, Zins- und Gewinnanteile und andere Zinsen, einschließlich solcher, die sich aus der Bewertung der betreffenden Konten am Periodenende ergeben, sind von der Körperschaftssteuer befreit.

Mit der Entscheidung wird die betreffende Steuerbefreiung auch auf das Prestige von Fremdwährungen in den Bilanzen vom 30. Juni 2023 angewendet.

T24

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