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Die Frist für die Allgemeinen Krankenversicherungsbestimmungen für die Erdbebenregion wurde verlängert

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Der Minister für Arbeit und soziale Sicherheit, Vedat Işıkhan, gab bekannt, dass die Frist für die Regelungen im Rahmen der Allgemeinen Krankenversicherung (GSS) für das Erdbebengebiet bis zum 30. November verlängert wurde.

Die Sozialversicherungsanstalt (SGK) gab bekannt, dass die Geltungsdauer der im Rahmen der Allgemeinen Krankenversicherung für die Erdbebenregion getroffenen Regelungen verlängert wurde. In der Erklärung der SGK heißt es: „Aufgrund der anhaltenden negativen Auswirkungen des Erdbebens in den Provinzen Adıyaman, Hatay, Kahramanmaraş und Malatya sowie in den Distrikten İslahiye und Nurdağı der Provinz Gaziantep in diesen Regionen; wenn für Anträge eine ‚Naturkatastrophe‘-Bestimmung vorliegt.“ Es wurde bis zum 30. November 2023 verlängert, sodass die obligatorische statische IP-Anmeldung bei mit der Einrichtung verbundenen Gesundheitsdienstleistern (Apotheken/Zentren) abgeschafft wird.

Minister Işıkhan hingegen gab auf seinem Social-Media-Konto eine Erklärung ab: „Wir verlängern die Geltungsdauer der im Rahmen der Allgemeinen Krankenversicherung erlassenen Regelungen in den Provinzen Adıyaman, Hatay, Kahramanmaraş und Malatya unserer Erdbebenregion sowie in İslahiye und.“ Nurdağı-Bezirke von Gaziantep bis zum 30. November. Wir stehen unseren Bürgern weiterhin mit unserem sozialstaatlichen Verständnis zur Seite. Das werden wir tun“, sagte er.

T24

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