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Die Details stehen fest: Wer profitiert von der Grundpreisbasis?

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Die Einzelheiten der Mindestpreiserhöhung, die auf 500 Lira erhöht wurde, wurden klar. Wer Pflegekräfte und Tagelöhner beschäftigt, profitiert ebenfalls von der Grundpreisbasis, die mit einer Frist von 6 Monaten angewendet wird.
 
Nach der Erhöhung des Mindestlohns auf 11.402 Lira (brutto 13.414 Lira) wurde die Mindestpreisbasis von 400 Lira mit Wirkung vom 1. Juli auf 500 Lira erhöht. Die dem Privatsektor gewährte Grundpreiserhöhung wird im Juli, August, September, Oktober, November und Dezember für Personal angewendet, dessen langfristige Versicherungszweigentscheidungen im Rahmen der SSK angewendet werden.

Es ist nicht erforderlich, SSI zu beantragen

Den Nachrichten aus Sabah zufolge muss das Unternehmen keinen Antrag bei SSI stellen, um von der Zulage zu profitieren. Die Basis variiert je nach Anzahl der vom Chef beschäftigten Arbeitnehmer. Nicht gewährt wird es Arbeitnehmern, die nach der Pensionierung als Versicherte im Rahmen der Sozialversicherungs-Grundprämie tätig sind, die als Lehrlinge und Praktikanten teilversichert arbeiten.
 
Wer in diesem Jahr zum ersten Mal Geschäftsdokumente bei der SGK eröffnet, erhält die Grundpreisbasis, unabhängig vom Prämiengrundgewinnpreis, zu dem Preis, der durch Multiplikation der Gesamtzahl der Prämienzahlungstage aller Versicherten mit ermittelt wird 16,66 Lira. Die Verstärkung wird von der von den Bossen gezahlten Summe abgezogen, nicht in bar.

Wer wird nicht davon profitieren?

Diejenigen, die nicht versicherte Arbeitnehmer beschäftigen, diejenigen, bei denen festgestellt wird, dass sie eine falsche Versicherungsmeldung abgegeben haben, und Arbeitgeber, die der SGK Prämien, Bußgelder oder Verzögerungserhöhungen schulden, können nicht von der Mindestpreisbasis profitieren.

T24

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