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EGMR akzeptiert Einspruch gegen Testosteronbegrenzung bei Sportlerinnen

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat entschieden, dass eine südafrikanische Sportlerin aufgrund der Regeländerung bezüglich der Testosteronhormonbegrenzung bei Sportlerinnen seit vielen Jahren nicht mehr an Spielen teilnehmen konnte. Caster SemenyaEinwand der Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte.

Semenya, die in der Mitte der Pausen nicht an den Rennen teilnehmen durfte, sondern weil sie Einwände gegen die Regeländerung erhob, die es Sportlerinnen mit hohem Testosteronspiegel von Geburt an erlaubte, Medikamente einzunehmen, die den Hormonspiegel senken, war Semenyas rechtlicher Versuch führte über viele Jahre zu einem positiven Ergebnis. Schliesslich wurde der Einspruch des 32-jährigen Sportlers, der beim EGMR mit der Begründung, dass er seine Persönlichkeitsrechte nicht schütze, über die Schweiz klagte, als berechtigt befunden.

In der Stellungnahme des EGMR heißt es, dass die Ablehnung des Einspruchs von Semenya, die zu den Sportlerinnen mit hohem Testosteronhormonspiegel gehört und sich weigert, Drogen zu nehmen, vor drei Jahren beim Schweizer Bundesgericht zum Schutz ihrer gesetzlichen Rechte eingelegt hat. wurde von der Mehrheit der Stimmen als Diskriminierung angesehen.

Es wurde festgestellt, dass die Schweiz nicht die notwendigen Maßnahmen ergriffen habe, um die gesetzlichen Rechte von Semenya zu verteidigen, dass der Eingriff in den Sportberuf „grenzüberschreitende Punkte“ erreicht habe und dass diese Situation „inakzeptabel“ sei.

Der Internationale Leichtathletikverband (IAAF) gab bekannt, dass mit der im Jahr 2018 vorgenommenen Regeländerung Sportlerinnen mit einem hohen Testosteronhormonspiegel an den 400- bis 1600-Meter-Läufen zugelassen werden, sofern sie jedoch Medikamente einnehmen, die den Hormonspiegel senken.

Nach dieser Regeländerung, die lange Zeit wegen sexueller Diskriminierung diskutiert wurde, wurde Semenyas Berufung beim Internationalen Sportgerichtshof (CAS) nicht angenommen. Der Einspruch des südafrikanischen Athleten beim Schweizer Bundesgericht wurde zunächst angenommen und die betreffende Regeländerung ausgesetzt, 2019 jedoch nach dem Einspruch des Leichtathletik-Weltverbandes wieder in Kraft gesetzt. Semenya hingegen reichte wegen der Verletzung ihrer Individualrechte zum zweiten Mal Klage beim Schweizer Bundesgericht ein, die ebenfalls abgewiesen wurde.

Semenya, die zwei olympische (2012 London, 2016 Rio) und drei Weltmeistertitel (2009 Berlin, 2011 Daegu, 2017 London) in der 800-Meter-Kategorie gewonnen hat, wurde aufgrund ihrer Einsatzverweigerung viele Jahre lang nicht in die Wettbewerbe aufgenommen Drogen. Mit der Begründung, dass die fraglichen Medikamente ihre Gesundheit gefährden, reichte Semenya 2021 Klage beim EGMR ein, da ihre Persönlichkeitsrechte verletzt wurden und sie ihre Karriere im Sport nicht fortsetzen konnte.

 

 

T24

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