Entscheidung des Staatsrates zu „Olivenhainen“.
Die 8. Kammer des Staatsrates lehnte die Klage der Volksbefreiungspartei (HKP) auf Aufhebung der Verordnung ab, die den Weg für den Bergbau in Olivenhainen ebnete, mit der Begründung, dass an der Verordnung und der Partei kein Interesse bestehe . Zwei Mitglieder lehnten die Entscheidung weiterhin ab und verwiesen auf das „Interesse des Landes“.
Die Volksbefreiungspartei (HKP) reichte beim Staatsrat eine Klage auf Aufhebung der Änderung der Bergbauverordnung ein, die den Weg für den Bergbau in Olivenhainen ebnete.
Laut den Nachrichten von Sefa Uyar aus Cumhuriyet hat die 8. Kammer des Staatsrates einen interessanten Beschluss unterzeichnet. Die 8. Kammer, die es ebenfalls für rechtmäßig hielt, mit der Entscheidung des Präsidenten von der Istanbul-Konvention abzuweichen, lehnte den Fall mit der Begründung „Lizenz“ ab.
In der Entscheidung wurde argumentiert, dass „keine neue, persönliche und rechtliche Interessenverbindung zwischen der Verordnung und der klagenden politischen Partei bestehe“.
Die beiden Mitglieder, die gegen die Entscheidung waren, gaben an, dass die HKP auf Landesebene organisiert sei, machten auf das „Interesse des Landes“ aufmerksam und sagten: „Da der Streit mit dem durch die Verfassung geschützten Recht auf Umwelt zusammenhängt.“ Die Republik Türkei und das öffentliche Interesse der klagenden Partei berücksichtigen das öffentliche Interesse. Die Klage verstößt gegen die Vorschriften zum Umweltrecht. Da unbestritten ist, dass er über die Lizenz zur Einreichung von Klagen verfügt, stimmen wir dem nicht zu Entscheidung über die Ablehnung des Falles durch die Lizenz“.
„Wir glauben, dass die Entscheidung unter politischem Druck getroffen wurde“, sagte Pınar Akbina, einer der Anwälte der HKP. (Kurzwelle)
T24