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Die neue Grundpreisentscheidung wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

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Die Entscheidung des Ausschusses zur Festlegung des Mindestpreises, den Mindestpreis mit Prestige vom 1. Juli 2023 auf 13.000 414 Lira und 11.000 402 Lira netto zu erhöhen, wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

In der Entscheidung werden das 39. Element des Arbeitsgesetzes Nr. 4857 und der 522. Punkt des Präsidialerlasses Nr. 1 über die Präsidialorganisation ausreichend vom Ausschuss zur Festlegung des Mindestpreises festgelegt, der mit der Festlegung des Grundpreises aller Art beauftragt ist von Arbeitnehmern, die mit einem Arbeitsvertrag arbeiten und in den Geltungsbereich dieses Gesetzes fallen oder nicht. Es wurde angegeben, dass er seine Arbeit am 13. Juni begonnen und bis zum 20. Juni fortgesetzt hat.

Als Ergebnis der drei abgehaltenen Treffen wurde auf nationaler Ebene ein einheitlicher Grundpreis festgelegt, der Mindestpreis für das Personal wurde in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 2023 auf 447 Lira und 15 Cent als Gegenleistung für einen regulären Tag festgelegt Arbeit, und die Mindestpreiserhöhung wurde auf 500 Lira im Zeitraum Juli-Dezember 2023 festgelegt. Es wurde berichtet, dass einstimmig beschlossen wurde, die Neubestimmung der Stiftungen und Stiftungen vorzuschlagen und die Entscheidung zum Beitritt im Amtsblatt zu veröffentlichen in Kraft getreten am 1. Juli 2023.

Im Rahmen der Entscheidung wurde betont, dass es sich beim Mindestpreis um den Mindestpreis handelt, der zu zahlen ist, und folgende Worte aufgenommen:

„Gemäß der Mindestpreisverordnung, die die Festlegung des Mindestpreises regelt, handelt es sich beim Mindestpreis nicht um den Schnäppchenpreis. Bei der Ermittlung des Mindestpreises hat unser Gremium in diesem Rahmen eine Entscheidung erarbeitet und dabei Faktoren wie z Lebensstandard der Mitarbeiter und das Inflationsziel. Der tägliche Mindestpreis wurde auf 447 Lira und 15 Cent in der Mitte des 1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2023 festgelegt.“

T24

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