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Auf der Straße verboten: Strafen für diejenigen, die sich nicht an die Regeln halten, wurden im Abschnitt „Opfer“ bekannt gegeben

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Das Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel hat die Strafe für diejenigen angekündigt, die Opfergaben an öffentlichen Orten wie Parks, Gärten, Alleen, Straßen, Gebäudefassaden und Plätzen verkaufen, und für diejenigen, die in bestimmten Bereichen nicht die erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen treffen passend zum Abschnitt. Der Erklärung zufolge wird gegen diese Personen eine Verwaltungsstrafe von 3.36 Lira verhängt.

Nach Angaben des Ministeriums werden die Kontrollteams der Generaldirektion für Umweltverträglichkeitsprüfung, -genehmigung und -kontrolle während des Eid al-Adha im Rahmen der Maßnahmen zur Vorbeugung der Umweltgesundheit die Verkaufs- und Schlachtbereiche inspizieren vor Beeinträchtigungen in den Opferverkaufs- und Schlachtbereichen.

In diesem Zusammenhang gelten diejenigen, die solche Aktivitäten in Parks, Gärten, Alleen, Straßen, Gebäudefassaden, Plätzen und Plätzen ausüben, die für die Öffentlichkeit zugänglich und nicht für den Verkauf von Opfergaben geeignet sind, und diejenigen, die nicht die erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen treffen In Gebieten, die für den Abschnitt geeignet sind, werden gemäß Punkt 20 des Umweltgesetzes 3 Tausend 36 Lira erhoben. Es wird eine Verwaltungsstrafe verhängt.

Die Säcke werden ordnungsgemäß verschlossen, zugeschnürt und an die städtischen Reinigungsteams geliefert, die während des Eid al-Adha einen systematischen Service leisten. (AA)

T24

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