Zweite Ablehnung des Gerichts an Nagehan Alçı
Inhaber des Red Cat-Verlags Ich bin Haluk HepkonDer Journalist Nagehan Alçı, der die erste Klage, die er gegen ihn eingereicht hatte, verlor.
Nach der Ablehnung der von Alçı gegen Haluk Hepkon eingereichten Verleumdungsklage wurde sein Antrag auf „Aufhebung der Freispruchsentscheidung“ auch von der 23. Strafkammer des Regionalgerichts Istanbul mit der Begründung abgelehnt: „Es gibt keinen Raum für eine Entscheidung.“ zu diesem Thema“.
Haluk Hepkon bewertete die Entscheidung gegenüber der Republik und sagte: „Wer Atatürk beleidigt, bekommt, was er verdient.“ Ich stehe hinter meinen Worten. Auch die Justiz habe ihm die nötige Antwort gegeben“, sagte er.
Hepkons Anwalt, Atty. M. Ruşen Gültekin sagte nach der Entscheidung Folgendes:
„Die auf die Ordnungswidrigkeitsanzeige wegen Verleumdung vorbereitete Anklageschrift wurde vom Gericht mit einem Freispruchsbeschluss abgeschlossen, also rechtskräftig. Nagehan Gypsum legte jedoch Einspruch gegen diese Entscheidung ein, obwohl es nicht möglich war, einen Rechtsbehelf gegen diese Entscheidung einzulegen. Natürlich lehnte der Oberste Gerichtshof den Antrag mit der Begründung ab, dass ein solcher Rechtsbehelf nicht möglich sei. Somit stand Haluk Bey kurz davor, zweimal freigesprochen zu werden.“
T24