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Es wurden Vorkehrungen für Fahrzeuginspektionsanreize getroffen; statt 5 Prozent wird er mit 0,75 Prozent berechnet

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Bürgerinnen und Bürger, die die Fahrzeugprüffrist mit Prestige vom 12. März 2023 bestanden haben, zahlen den mit 0,75 Prozent pro Monat berechneten Preis statt der für jeden Monat zu berechnenden 5 Prozent, wenn sie ihre Inspektion bis zum 30. September 2023 durchführen lassen .

„Die Erklärung zum siebten Abschnitt (Fahrzeuginspektionen) des 10. Punkts des Gesetzes Nr. 7440 (laufende Nr.: 1)“, die vom Ministerium für Schatzwesen und Finanzen erstellt wurde, wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Demnach werden bei Personen, die ihre Fahrzeugkontrolle nach dem Straßenverkehrsgesetz nicht fristgerecht durchgeführt haben, ihre Fahrzeugkontrollen bis zum 30 Bruchteil des Inspektionszeitraums, die monatliche Änderungsrate des D-PPI bis zur Veröffentlichung des Gesetzes. Vom Datum der Veröffentlichung des Gesetzes (einschließlich des Monats der Veröffentlichung) bis zum Datum der Fahrzeuginspektionen wird sie auf der Grundlage berechnet eine monatliche Rate von 0,75 Prozent für jeden Monat und seinen Bruchteil.

Falls der genannte Betrag mit der Inspektionsgebühr bezahlt wird, werden 5 % Selbstbeteiligung nicht berechnet.

 

T24

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