Universitätskandidaten sind vom zweiten Zyklus der 12. Klasse in YKS befreit
Der Hochschulrat (YÖK) gab bekannt, dass alle Universitätskandidaten, die die Hochschulprüfung (YKS) ablegen, vom Lehrplan des zweiten Zyklus der 12. Klasse ausgenommen werden.
YÖK hat beschlossen, diejenigen, die die YKS-Prüfung ablegen, die vom 17. bis 18. Juni 2023 abgehalten wird, vom Lehrplan für den zweiten Zyklus der 12. Klasse auszunehmen. Die Entscheidung wurde dem Measurement, Selection and Placement Center mitgeteilt und in die Praxis umgesetzt. In der schriftlichen Erklärung von YÖK wurde darauf hingewiesen, dass die Erdbebenkatastrophe in Kahramanmaraş nicht nur die Schüler in der Region, sondern auch Sekundarschüler in der Türkei getroffen habe. In diesem Zusammenhang wurde erklärt, dass die Situation in Bezug auf YKS bewertet und die Entscheidung getroffen wurde. Bekanntlich werden gemäß dem 45. Punkt des Hochschulgesetzes Nr. 2547 die Zulassungs- und Einstufungsverfahren an Hochschuleinrichtungen gemäß den vom Hochschulausschuss festgelegten Regeln und Grundsätzen durchgeführt, indem Maßnahmen zur Gewährleistung ergriffen werden Chancengleichheit und Chancengleichheit. Unser Ausschuss hat unter Berücksichtigung dieser außergewöhnlichen Regeln in unserem Land unter Nutzung der ihm durch das Gesetz übertragenen Befugnisse beschlossen, im Jahr 2023 YKS keine Fragen zu stellen, indem er unsere Schüler vom Lehrplan des zweiten Semesters der 12. Klasse an weiterführenden Bildungseinrichtungen ausnimmt . Die getroffene Entscheidung wurde ÖSYM mitgeteilt und umgesetzt.r“ wurde aufgerufen. (DHA)
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