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Gegen Schadensgutachten im Erdbebengebiet kann innerhalb von 1 Monat Einspruch erhoben werden.

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Das Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel gab bekannt, dass gegen die in den vom Erdbeben betroffenen Regionen bekannt gegebenen Ergebnisse der Schadensbewertung innerhalb eines Monats Berufung eingelegt werden kann und die Ergebnisse abgeschlossen werden, sobald die Schadensbewertung vorgenommen wurde.

In einer Mitteilung des Ministeriums heißt es: Schadensbewertungsstudien basieren wie in der gesamten Weltliteratur auf Beobachtungsanalysen. Bei dieser Untersuchung werden die Schäden an den tragenden Bauteilen wie Stützen, Vorhängen, Balken und nichttragenden Bauteilen wie Trennwänden und Verkleidungen ermittelt. Gebäude; Es wird klassifiziert als unbeschädigt, leicht beschädigt, mittel beschädigt, stark beschädigt, dringend abgerissen und abgerissen.es wurde gesagt.

Mit der Aussage, dass unbeschädigte und leicht beschädigte Gebäude verwendet werden können, “ Detaillierte Erdbebenleistungen von mäßig beschädigten Gebäuden müssen bewertet werden. Es ist verpflichtend, stark beschädigte Gebäude nicht zu nutzen und sofort abzureißen und kontrolliert abzureißen. Sie können den Schadensstatus Ihres Gebäudes von e-Government oder www.hasartespit.csb.gov.tr ​​erfahren, Sie können Ihre Schadensbewertungsanträge von diesen Adressen aus stellen oder Sie können sich an die tragbaren Verbindungszentren in Katastrophengebieten wenden. Nach Bekanntgabe der Ergebnisse der Schadensfeststellung bei den Quartiermeistern gilt eine einmonatige Einspruchsfrist. Innerhalb dieser Frist können unsere Bürgerinnen und Bürger Einsprüche bei E-Government- und Kontaktstellen beantragen, deren Ergebnisse durch eine erneute Schadensfeststellung gemäß den Einspruchsanträgen finalisiert werden.„Die Aussage ist erfolgt.

T24

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