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Schwellenwerte und Bargeldlimits bei öffentlichen Ausschreibungen um 97,72 Prozent erhöht

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Die im Vergabegesetz festgelegten Schwellenwerte und Bargrenzen wurden um 97,72 Prozent erhöht.

Die von der öffentlichen Beschaffungsbehörde erstellte Bekanntmachung über das öffentliche Beschaffungswesen wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Dementsprechend wurden die im Vergabegesetz festgelegten Schwellenwerte und Bargeldgrenzen durch die von der Türkei angekündigte Erhöhung der jährlichen Änderungsrate (97,72 Prozent) des Inländischen Erzeugerpreisindex (D-PPI) für den Zeitraum Dezember 2022 aktualisiert Statistisches Institut.

Das Kommuniqué tritt am 1. Februar 2023 in Kraft.

(AA)

T24

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