Entscheidung des Gerichts zur „Zweitbeschäftigung“.
Eine wertvolle Entscheidung der Justiz liegt in Bezug auf Nebenerwerbstätige vor. Ein Chef feuerte seinen Mitarbeiter wegen Nichteinhaltung des Vertrages, was das Gericht für gerechtfertigt hielt. Die Entscheidung wurde jedoch von einem höheren Gericht aufgehoben.
Aufgrund der steigenden Ausgaben und Lebenshaltungskosten suchen viele Menschen vor allem in den Metropolen die Heilung durch einen Nebenjob.
Mitarbeiter im Zweitjob verbergen diese Situation oft vor ihren Chefs.
Aus diesem Grund wurde ein Fall geführt, der für Bürger, die Angst vor Arbeitslosigkeit haben, ein Zeichen setzen könnte.
Ein Arbeiter, der als Kurier in Istanbul arbeitete, arbeitete außerhalb der Arbeitszeit in einem anderen Job.
Der Chef kündigte rechtmäßig und entließ den Arbeiter ohne Entschädigung. Die Mitarbeiter klagten auf Schadensersatz.
Das Arbeitsgericht zählte die Kündigung als „wirksamen Kündigungsgrund“. Die Sache wurde an das Berufungsgericht verwiesen.
Der Arbeitgeber hat in dem Antrag des Berufungsgerichts ausgeführt, dass dem Arbeitnehmer die Ausübung einer anderen Beschäftigung untersagt sei.
Der Arbeitnehmer hingegen argumentierte, dass diese Situation bei seinem Stellenantritt bekannt gewesen sei. Das Regionalgericht Istanbul stellte das Arbeitnehmerrecht fest.
T24