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„Cybermobbing“ und „Peer-Mobbing“ an Gymnasien sind mitten in die Disziplinarverfahren getreten

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Mit der vom Ministerium für nationale Bildung (MEB) vorgenommenen Änderung der Verordnung über weiterführende Bildungseinrichtungen wird ein Disziplinarverfahren für Schüler durchgeführt, die sich an „Peer-Mobbing“ und „Cyber-Mobbing“ beteiligen.

Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über weiterführende Bildungseinrichtungen des Ministeriums für Nationale Bildung ist mit der Veröffentlichung in der heutigen Ausgabe des Amtsblatts in Kraft getreten, dementsprechend werden die Auswahl der Kurse und Erläuterungen dazu den Studenten von der bekannt gegeben Schulleitung im Dezember. Um sicherzustellen, dass Schüler in Justizvollzugsanstalten ihre formale Ausbildung fortsetzen, können Zweigstellen je nach weiterführender Bildungseinrichtung unabhängig von der Anzahl der Schüler eröffnet werden.

Schülern, die den Titel eines nationalen Sportlers erworben haben, und Sportlerschülern, die in türkischen Olympiavorbereitungszentren und Sportlertrainingszentren eingeschrieben sind, wurde die Möglichkeit geboten, von den Vorbereitungs-, 9., 10. und 11. Klassen anderer weiterführender Bildungseinrichtungen zu Sporthochschulen und zu wechseln Anatolische Imam-Hatip-Gymnasien, die Sportprogramme durchführen.

Einfache Übertragung auf Lehrerkinder

Aufgrund des Wechsels des Dienstortes können die Versetzungs- und Überleitungsprozesse von Lehrerkindern ausnahmsweise während der Sekundarstufe ohne Einholung einer Quotenregelung durchgeführt werden. In Fällen, in denen Schülern der Zugang zu Bildung nicht möglich ist, kann davon ausgegangen werden, dass sie von der örtlichen Behörde zugelassen wurden.

In berufsbildenden und technischen anatolischen Gymnasien, wenn der Schüler, der von der 10. Klasse in die nächste Klasse übergegangen ist, sein Fach oder seine Branche wechseln möchte; Zuständig für die berufsbildenden Kurse der 9. Klasse, können die berufsbildenden Kurse der 10. Klasse bis Ende September übernommen werden, sofern sie in der in der Sommerzeit abzuhaltenden Nachholausbildung erfolgreich sind.

Bei der Versetzung und Überführung der Schülerinnen und Schüler der 9., 10., 11. und 12. Klasse der Schulen mit Vorbereitungsklasse in die Schulen ohne Vorbereitungsklasse wurde eine Regelung mit dem Ziel getroffen, die Arbeiten und Prozesse gem Grundpunktzahl, die von den Mitschülern der Schule gebildet wird, an die der Wechsel und der Wechsel im selben Schuljahr erfolgen.

Mit dem Ziel, die Prüfungsintensität der studienverantwortlichen Studierenden zu reduzieren, wurde die Prüfungsdauer auf zwei Wochen erhöht.

In der Neuregelung wurde beschlossen, dass die Meister-Arbeitsplatzeröffnungsunterlagen aus dem Bereich oder Berufszweig, deren Befugnis zur Eröffnung eines Arbeitsplatzes durch besondere Gesetze bestimmt ist oder der Erlaubnis einer anderen Institution bedarf, nicht zur Eröffnung zugelassen werden ein Arbeitsplatz allein.

Verordnung über Disziplinarstrafen

Mit der Neuregelung wird bei erstmaliger Begehung eines der rügebedürftigen Verhaltensweisen durch Studierende, die nicht disziplinarisch bestraft wurden, zunächst eine schriftliche Verwarnung mit positiver disziplinarischer Verständigung ausgesprochen.

Er wird über die Sanktionen gewarnt, die gegen ihn verhängt werden können, wenn sein negatives Verhalten anhält. Zur Information erfolgt eine schriftliche Mahnung an den Beratungs- und Seelsorgedienst sowie an den Schülerpreis- und Disziplinarrat. Bei einer schriftlichen Abmahnung werden die Informationen zum Elterngespräch nicht in das e-School-System verarbeitet.

Bei dem zweiten Verhalten, das einen Verweis erfordert, wird der Schüler direkt zum Schülerpreis- und Disziplinarrat geschickt.

Maßnahmen, die ein Disziplinarverfahren erfordern, werden erneut festgelegt

In der neuen Regelung wird der Besitz oder die Verwendung von Gegenständen aller Art, die keinen Tabak enthalten, aber auf eine Weise verwendet werden, die Tabakerzeugnisse imitiert, sowie das Mitbringen von Personen, die nicht mit der Schule in Verbindung stehen, ohne Erlaubnis von Schülern zur Schule gebracht Die Schulleitung wurde in Disziplinarfragen hineingezogen.

Darüber hinaus werden Studierende, die „Cybermobbing“ und „Peer-Mobbing“ begehen, ebenfalls einem Disziplinarverfahren unterzogen. In der neuen Verordnung wird dieses Verb definiert als „Lehr- und Ausbildungsaktivitäten, Einzelpersonen und Institutionen mittels Informationsinstrumenten oder sozialer Medien zu schaden“ und „einen anderen Schüler auf eine Weise zu schikanieren, die sich negativ auf die soziale oder emotionale Entwicklung eines anderen auswirkt Schüler mit verschiedenen sich wiederholenden Verhaltensweisen.“ im Formular beschrieben.

Andere Entscheidungen, die mitten in disziplinarischen Angelegenheiten getroffen werden, lauten wie folgt:

„Teilen, Verteilen, Aufhängen an Wänden und anderen Orten, Schreiben von politischen, ideologischen, obszönen oder verbotenen Werkzeugen, Materialien, Dokumenten und dergleichen; Verwenden von Informationswerkzeugen, Schulgeräten und Zubehör für diese Zwecke, Schulverwaltung, Lehrer, Mitarbeiter und andere Schüler Aufnehmen, Aufzeichnen, Weitergeben ihrer Bilder ohne Erlaubnis, Nutzung der Schule, des Wohnheims und seiner Nebengebäude außerhalb der festgelegten Regeln, Aufenthalt im Wohnheim ohne Erlaubnis.“

Beschwerden im Rahmen des Schuldisziplinarrechts sind von natürlichen oder juristischen Personen schriftlich an die Schulleitung zu richten. Anonyme und unsignierte Bewerbungen dürfen jedoch grundsätzlich nicht in den Prozess aufgenommen werden; Falls die Dissertationen mit Unterlagen vorgelegt werden oder wertvolle Sachverhalte enthalten, die einer Untersuchung bedürfen, wird ein Benachrichtigungsverfahren durchgeführt.

Studien für Studierende, die Straftaten begehen

In Übereinstimmung mit dem Plan, der vom Vorstand der Schulberatungs- und psychologischen Beratungsdienste und dem Klassenlehrer ausgearbeitet und vom Schulleiter genehmigt wurde, erhalten Schüler, die sich an kriminellen Verhaltensweisen und Handlungen beteiligen, Verschönerungs-, Entwicklungs- oder Leitwerke sowie Gemeinschaftsarbeiten Service, Hausaufgaben und Projektarbeiten.

Diese Studien werden von der Schulleitung in Übereinstimmung mit den Entscheidungen der Verordnung des Ministeriums für Bildungsberatung und spirituelle Beratungsdienste und der Verordnung des Nationalen Bildungsministeriums über soziale Aktivitäten für Bildungseinrichtungen durchgeführt. Die geleistete Arbeit wird regelmäßig nachverfolgt. Die Beobachtungen und Studien werden dem Lehrerrat während der Diskussion über die Bewertung des Schülerverhaltens vorgelegt.

Es wurde eine Einheitlichkeit der Praxis bei der Verlegung von Schülern erreicht, die im Falle einer Schulwechselstrafe entgeltlich oder unbezahlt im Schulinternat bleiben.

T24

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