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Veröffentlicht im Amtsblatt! Visumbefreiung von der Türkei nach Ungarn

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Die Befreiung von der Visumpflicht wird für touristische Reisen und Transitpässe von ungarischen Personalausweisinhabern in die Türkei mit einer maximalen Aufenthaltsdauer von 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen gewährt.

Der Präsidialbeschluss über die Gewährung der Befreiung von der Visumpflicht für ungarische Staatsbürger bei ihren touristischen Reisen und Transitpässen in die Türkei wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Präsident und AKP-Vorsitzender Recep Tayyip ErdoğanGemäß dem mit seiner Unterschrift veröffentlichten Beschluss wird den Inhabern ungarischer Personalausweise für ihre touristischen Reisen und Transitpässe mit einer maximalen Aufenthaltsdauer von 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen die Befreiung von der Visumpflicht gewährt.

Die im Amtsblatt veröffentlichte Entscheidung lautete: „In Übereinstimmung mit dem 18. Artikel des Gesetzes über Ausländer und internationalen Schutz Nr. 6458 wurde beschlossen, die Befreiung von der Visumpflicht für die Staatsangehörigen der ungarischen Personalausweisinhaber für touristische Reisen und Transitpässe mit einer maximalen Aufenthaltsdauer von 90 Tagen zu gewähren 180 Tage.“

 

T24

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