Verteidigung im Fall Adnan Oktar: Die Anwälte des Angeklagten sagten, dass die Anschuldigungen nicht der Wahrheit entsprächen
Die Entscheidung von Adnan Oktar über die Organisation für bewaffnete Vergehen wurde durch die Berufung aufgehoben, und 215 Angeklagte, von denen 72 inhaftiert waren, wurden erneut vor Gericht gestellt.
Eine Reihe von inhaftierten und anhängigen Angeklagten, darunter Adnan Oktar, und ihre Anwälte nahmen an der 27. Anhörung des Falls teil, die vom 30. Hohen Strafgerichtshof in Istanbul in der Halle gegenüber dem Marmara-Gefängnis abgehalten wurde.
Festgenommener Angeklagter des „Organisationsmanagements“ beschuldigt Bora Yildizs Anwalt Burak Akinargumentierte, dass das in der Anklageschrift erwähnte „Drehkreuzsystem“ gegen den normalen Lebensfluss verstoße.
Einige Anwälte des Angeklagten, die sich gegen das Stiftungsgutachten wehrten, erklärten in der mündlichen Verhandlung, dass die Vorwürfe in der Anklageschrift nicht der Wahrheit entsprächen, und forderten Freispruch für die Angeklagten.
Einige Anwälte der inhaftierten Angeklagten forderten neben der Freilassung auch einen Freispruch für ihre Mandanten.
Die Anhörung wurde auf morgen vertagt, um die Verteidigung der Anwälte der anderen Angeklagten fortzusetzen.
aus der Meinung
In dem 445-seitigen Gutachten des Staatsanwalts zur Anhörung vom 19. September wurde festgestellt, dass die FETÖ und die Adnan Oktar Armed Misdemeanor Organization aus sehr vorbildlichen Motiven gehandelt und das religiöse Empfinden der Menschen manipuliert und die Aussprache entsprechend den politischen und sozialen Bedingungen entwickelt haben des Zeitraums und richteten ihre Aktivitäten danach aus.
In der Stellungnahme wird erklärt, dass die Angeklagten Maßnahmen ergriffen haben, um Informationen über das Kernkraftwerksprojekt Akkuyu, die syrische Politik und Geheimdienstfragen in Bezug auf die Türkei und Russland zu sammeln und ausländische Geheimdiensteinheiten darüber zu informieren, dass sie FETO-Mitglieder sind, damit die Mitglieder der Organisationen, die die Organisation verließen, befanden sich in einer schwierigen Lage.
In der Stellungnahme wird festgehalten, dass Oktar die Mitglieder der Organisation systematisch sexuell missbraucht hat, dass die Mitglieder der Organisation persönliche Informationen aufgezeichnet und einigen Bürokraten, Politikern, Journalisten, Beamten und Zivilbürgern vorgelegt haben und dass diese Informationen aufbewahrt wurden ein archiviertes Formular.
In der Stellungnahme zur Hauptsache wurde der Anführer der Organisation, Oktar, als „Organisationsleitung“, „Unterstützung der bewaffneten Terrororganisation FETO“, „Versuch politischer oder militärischer Spionage“, „Folter“, „Freiheitsentzug“ bezeichnet. , „mehr als einmal mit mehr als einer Person“. 232 Jahre 9 Monate bis 1198 Jahre Haft wegen der Straftaten „sexueller Missbrauch von Kindern“, „sexuelle Nötigung“, „versuchte sexuelle Nötigung“, „Erfassung personenbezogener Daten“, „ Anstiftung zu einer Drohung“.
Tarkan Yavaş, Alev Babuna, Aylin Atmaca, Bora Yıldız, Halil Hilmi Müftüoğlu, İbrahim Tuncer, Mehmet Noyan Orcan, Merve Büyükbayrak, Sinem Hacer Tezyapar, Yeliz Cürmü, Ayşegül Hüma Babuna und Fatma Ceyda Ertüzün, die die anderen Angeklagten in der Position des Angeklagten sind Organisationsleiter, stellen ebenfalls Präzedenzfälle dar. In dem zur Bestrafung geforderten Gutachten wird die Fortführung des bisherigen Status der 71 inhaftierten Angeklagten gefordert.
Vorgeschichte des Falles
In der vom 30. Hohen Strafgerichtshof von Istanbul am 11. Januar 2021 bekannt gegebenen Entscheidung haben die Angeklagten, die wegen des Vergehens, „Anführer einer terroristischen Organisation zu sein“, angeklagt waren, Adnan Oktar, Tarkan Yavaş, Mehmet Noyan Orcan, Bora Yıldız, Halil Hilmi Müftüoğlu, İbrahim Tuncer, Ulviye Didem Ürer, Alev Babuna, Aylin Atmaca, Merve Büyükbayrak, Yeliz Kabahati, Sinem Hacer Tezyapar, Fatma Ceyda Ertüzün, Ayşegül Hüma Babuna wurden zu 9.803 Jahren und 6 Monaten Gefängnis verurteilt.
Das Gericht entschied, dass 107 Angeklagte der „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ für 4 Jahre und 6 Monate schuldig seien, 20 Angeklagten der „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“, „Erklärung von Eigentum entgegen der Wahrheit“, „Unterstützung eines terroristische Vereinigung“, „Neoring of the Criminal“, „Tragen unerlaubter Waffen“ und „Mitglied einer terroristischen Organisation“. Er wurde wegen seiner Vergehen zu Freiheitsstrafen von 1 Jahr 8 Monaten bis 11 Jahren 3 Monaten verurteilt.
Das Gericht, das 12 Angeklagte wegen des Irrtums der „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“, die von wirksamen Reueentscheidungen profitierten, zu 11 Monaten Gefängnis verurteilte, beschloss, die Bekanntgabe der Entscheidung in Bezug auf diese Angeklagten zu verschieben.
Das Gericht, das die Freilassung der Angeklagten Mustafa Kuşçu, Ozan Süer und Turgut Aksu beschloss, entschied, einen Haftbefehl gegen Bahadır Köseoğlu zu erlassen.
Das Gericht sprach drei der Angeklagten von allen Verfehlungen frei und entschied, die anhängigen Angeklagten Ahmet Bürke, Dolunay Tezin, Hüseyin Alpar Sayın, Sibel Yılmaztürk, Şecaaddin Çelikler, Eşref Nuri Yakisan, Mehmet Murat Atmaca und Deniz Tanık zu verhaften.
Das Komitee, das entschied, einige der Angeklagten wegen bestimmter Vergehen freizusprechen, verurteilte 80 Angeklagte wegen verschiedener Fehler zu Freiheitsstrafen zwischen 3 und 36 Jahren.
Das Berufungsgericht hob die Entscheidung auf
Andererseits hob die 1. Strafkammer des Regionalgerichts Istanbul die Entscheidung des Amtsgerichts gegen die Organisation Adnan Oktar für organisierte Kriminalität gegen 215 Angeklagte auf, von denen 84 festgenommen wurden, darunter Oktar und die Führungskräfte der Organisation.
Mit der Entscheidung, die Berufung aufzuheben, wurde beschlossen, die 68 Angeklagten unter Berücksichtigung ihrer Haftzeit und der Gründe für die Aufhebung der Entscheidungen über sie freizulassen.
In der Entscheidung trafen die Rädelsführer der kriminellen Organisation Oktar, Alev Babuna, Aylin Atmaca, Ayşegül Hüma Babuna, Bora Yıldız, Hakan Kurtul, Halil Hilmi Müftüoğlu, İbrahim Tuncer, Mehmet Noyan Orcan, Mert Cürmümü, Merve Büyükbayrak, Oğuzhan Sevinç, Sinem Hacer Tezyapar, Tarkan Yavaş Die Haftdauer von Ulviye Didem Ürer und Yeliz Aksoy wurde angeordnet.
Gegen den Entlassungsbescheid legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein.
Auch die Generalstaatsanwaltschaft des Regionalgerichts Istanbul erklärte, die Zwangsräumungen seien „verfahrens- und gesetzeswidrig“ gewesen und forderte einen Haftbefehl gegen die Angeklagten.
Nach Zurückweisung des Widerspruchs legte die Generalstaatsanwaltschaft erneut Berufung bei der 2. Strafkammer, einem höheren Gericht, ein.
Um den Einspruch zu verteuern, entschied die 2. Strafkammer des Landgerichts Istanbul, dass 61 der 68 aus der Haft entlassenen Angeklagten wegen des Verbrechens „sexueller Übergriff“ festgenommen werden sollten.
50 der 61 Angeklagten, gegen die Haftbefehle erlassen wurden, wurden festgenommen und die Fallunterlagen an das erstinstanzliche Gericht übermittelt. (AA)
T24