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Es stellt sich heraus, dass der Klang in seiner Musik nicht von ihm stammte; Gerichtsverfahren gegen Banu Alkan mit Antrag auf Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren

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Spitzname „Aphrodite“ Banu Alkangesungen von “ Weisse Orchidee Nicole Peachey, die sagte, dass der Klang im Refrain der Musik „von ihr war“, beschwerte sich über die berühmte Künstlerin. Mit den im Rahmen der Ermittlungen eingegangenen Gutachten wurde festgestellt, dass die Stimme mit Peachey verwandt war. Banu Alkan, die anscheinend ihre eigene Stimme spielte, wurde wegen des Verbrechens der „Verletzung moralischer oder finanzieller Rechte“ strafrechtlich verfolgt.

Laut den Nachrichten in Milliyet gab der Musiker Nicelo Peachey (Nicole Rona) an, dass er vor 9 Jahren in seiner Petition an das Intellectual Property Rights Investigation Bureau durch seinen Anwalt eine mündliche Verhandlung hatte. Sie argumentierte jedoch, dass diese Aufnahme mit der Musik namens „White Orchid“ von Banu Alkan ohne Erlaubnis veröffentlicht wurde.

In seiner Petition an die Staatsanwaltschaft erklärte Peacheys Anwalt İlyas Geyik: „Der bekannte Künstler, der in der Öffentlichkeit als ‚Aphrodite‘ und im Kino als Banu Alkan bekannt ist, verwendet ohne Erlaubnis die Stimme meines Mandanten als seine eigene Stimme den Refrain und den privaten Leseteil der Arbeit, die er bei Krebs, Fernsehsendern und besonderen Abenden singt, und Wiedergabe“.

Im Rahmen der nach der Beschwerde eingeleiteten Untersuchung wurde zunächst die Musik, um die es in der Rede ging, an den Musiksachverständigen übersandt. Laut dem Bericht des Sachverständigen wurde festgestellt, dass der Klang der Musik mit dem Namen White Orchid nicht mit Banu Alkan verwandt war, im Refrain der Musik: „Bin ich verrückt, meine weiße Orchidee ist verrückt, ich glaube, ich bin brennt vor Liebe, meine Orchidee“. In dem Bericht wurde jedoch erwähnt, dass eine Sprachaufnahme des Beschwerdeführers erforderlich sei, um zu beweisen, ob die fragliche Stimme mit dem Beschwerdeführer verwandt sei. Nach dem Bericht wurde diesmal die Stimme des Beschwerdeführers Nicelo Peachey aufgenommen und die Musik erneut an den Sachverständigen gesendet. Im zweiten Bericht wurde festgestellt, dass der Klang im Refrain der Musik mit Nicelo Peachey verwandt war.

Haftantrag bis zu 5 Jahren

Nach den eingegangenen Berichten wurde eine Klage gegen Banu Alkan wegen des Vergehens der „Verletzung moralischer oder finanzieller Rechte“ mit einem Antrag auf Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren eingereicht. In der Anklageschrift heißt es, Banu Alkan habe ihren Wohnsitz in der Türkischen Republik Nordzypern, und sie sei von der Polizei gesucht worden, um eine Aussage zu machen, sei aber nicht gekommen, um ein Wort zu sagen.

T24

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