Kriterien in der Speiseeisherstellung geändert
Die vom Ministerium für Land- und Forstwirtschaft erstellte Eiscreme-Erklärung zum türkischen Lebensmittelkodex trat nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
Ziel des Kommuniqués war es, die Eigenschaften von Speiseeis zu bestimmen, um sicherzustellen, dass es technisch und hygienisch hergestellt, zubereitet, verarbeitet, transportiert, gelagert und in Verkehr gebracht wird.
Dementsprechend wird die Volumenzuwachsrate bei Speiseeis höchstens 100 Prozent betragen. In der mit Obst oder Gemüse hergestellten aromatisierten Eiscreme wird der Frucht- oder Gemüseanteil mindestens 15 Massenprozent erreichen.
Wenn einer oder mehrere dieser Aromen zusammen verwendet werden, erreicht das Gesamtaromaverhältnis mindestens 5 Massenprozent in aromatisierten Eiscremes, die durch Hinzufügen von Hartschalenfruchtaromen wie Haselnuss, Pistazie, Walnuss, Pistazie und Mandel hergestellt werden.
Aromastoffe dürfen nicht in geschmacksneutralem Eis verwendet werden.
Alkohol und/oder alkoholhaltige Werke dürfen nicht als Bestandteil der Produktion und Vermarktung der Werke im Rahmen des Communiqués verwendet werden.
Der Name des Geschmackselements in den aromatisierten Eiscremes wird mit dem Namen des Werks verwendet. Bei Arbeiten im Geltungsbereich der Meldung, bei denen 100 Prozent Milch für eine einzige Tierart verwendet wird, kann die Tierart, auf die sich die Milch bezieht, mit dem Namen der Arbeit verwendet werden.
In Speiseeis ohne Aroma werden keine Aromen und Nahrungsbestandteile mit Aromaeigenschaften verwendet, aber in einfachem Speiseeis sind nur Vanillearomen erlaubt. (AA)
T24