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Gericht sagte 2 Termine bei METU mit der Begründung ab, dass sie „unregelmäßig“ seien

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Zwei verschiedene Ernennungen zum Petroleum and Natural Gas Engineering Department der Middle East Technical University (METU) Engineering Faculty in den Jahren 2019 und 2020 wurden von den Gerichten als „unregelmäßig“ annulliert.

Akademiemitglied Assoz. DR. Thunfisch Erenhatte sich zum 3. April 2019 bei der METU auf die Teamausschreibung für einen Arztdozenten im Bereich Lagerstätten im Fachbereich Erdöl- und Erdgastechnik, Fakultät für Ingenieurwissenschaften, beworben.

Eren bewarb sich bei der Justiz und argumentierte, dass die Ernennung unkonventionell sei, nachdem ein anderer Kandidat in das Team aufgenommen worden war. Die 4. Abteilung für Verwaltungssachen des Regionalen Verwaltungsgerichts Ankara entschied ebenfalls, das betreffende Verfahren einzustellen. Im Zusammenhang mit der Entscheidung wurde betont, dass in dem Artikel keine Entscheidung über die Übertragung der Zuordnungsbefugnis auf den Rektor enthalten sei, und es wurde ausgeführt, dass das Verfahren vom Vizerektor verwendet werde.

vor Gericht gebracht

Assoz. DR. Tuna Eren bewarb sich auf die Teamstelle des Petroleum and Natural Gas Engineering Department, das am 31. August 2020 an der METU eröffnet wurde, im Bereich Reservoir Engineering, Pure Coal Technologies, Kohlevergasung, Hydraulic Fracturing. Eren, einer der beiden Kandidaten, die sich auf die Stelle beworben hatten, brachte die Angelegenheit mit seinem Anwalt Kadir Gündoğan vor die Justiz, weil das Verfahren „rechtswidrig“ sei, nachdem ein anderer Kandidat B.Y in das Team aufgenommen worden war. Das 8. Verwaltungsgericht von Ankara, das den Antrag teuer machte, stellte fest, dass das Prozessdokument von B.Y., der in das Team aufgenommen wurde, beim Rektorat eingereicht wurde.

Das Gericht hat abgesagt

Das Gericht stellte fest, dass der Vizekanzler das Zustimmungsschreiben zur Ernennung mit „angemessen“ unterschrieben habe. Das Gericht stellte fest, dass der Artikel keine Entscheidung über die Übertragung der dem Rektor erteilten Zuordnungsbefugnis enthält, und betonte, dass diese Befugnis vom Rektor persönlich ausgeübt werden sollte. Das Gericht entschied, dass das Verfahren zur Genehmigung der Ernennung des anderen Kandidaten nicht im Einklang mit dem Gesetz stand, da es vom Vizerektor durchgeführt wurde. Der Gerichtsvorstand hat mit einstimmigem Beschluss vom 29. September das Berufungsverfahren abgesagt. (PHÖNIX)

 

T24

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