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Versammlungen und Demonstrationsmärsche sind in Muş für 15 Tage verboten

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Das Gouverneursamt von Muş kündigte an, dass Versammlungen, Pressemitteilungen und Demonstrationen für 15 Tage verboten seien.

In einer Mitteilung des Regierungspräsidiums „Erfolgreiche Operationen der Sicherheitskräfte gegen terroristische Organisationen im ganzen Land und außerhalb der Grenzen gehen weiter“genannt wurde. „Versammlungen und Demonstrationsmärsche können von den Abteilungen abgehalten werden, die terroristische Organisationen unterstützen, indem sie Vorwände für die Operationen vorbringen, und diese Aktivitäten können provoziert werden und in gewalttätige Bewegungen und Propaganda umschlagen.“in der besagten Aussage, „Es wird bewertet, dass die öffentliche Ordnung und die Sicherheit des Lebens und des Eigentums der Menschen durch aufsehenerregende Aktionen gefährdet werden können, die durch die Wahl der Orte, an denen die Menschen stark leben, organisiert werden müssen.“gemeldet.

„Landesweit wurden auf Social-Media-Plattformen von illegalen Organisationen und deren Erweiterungen Aufrufe zum Handeln ausgesprochen“Folgende Äußerungen wurden in die protokollierte Erklärung aufgenommen:

„Die oben genannten Ereignisse werden in unserer Provinz nicht stattfinden, die die öffentliche Ordnung beeinträchtigen, und um die erwarteten Ereignisse zu verhindern, um die nationale Sicherheit und die öffentliche Ordnung mit dem etablierten Umfeld des Friedens und des Glaubens zu gewährleisten, um Kriminalität zu verhindern, um die Grundrechte und -freiheiten zu schützen und allgemeine Anordnung, Gewalt zu verhindern, die Pläne terroristischer Organisationen zu beseitigen.In diesem Zusammenhang sind alle Versammlungen, Schaumärsche innerhalb der Grenzen unserer Provinz, mit Ausnahme von offiziellen Feiertagen, offiziellen Gedenkfeiern, offiziellen Zeremonien und Feiern, sportlichen, wissenschaftlichen, kommerziellen und von öffentlichen Einrichtungen und Organisationen zu organisierende wirtschaftliche Aktivitäten und Versammlungen mit Veranstaltungen, die das Gouverneursamt für geeignet erachtet. Plakat, Banner, Plakataufhängung, Flyer, Prospektverteilung, Signiertisch, Fackelbeleuchtung, Konferenz usw. alle Veranstaltungen vom 20. Oktober um 00:01 bis 3 Es ist für 15 Tage bis 23:59 Uhr im November verboten.(AA)

T24

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