Selvi: Nicht nur die Kopftuchträger, auch die Rechte der Kopftuchträger sind verfassungsrechtlich garantiert
Hurriyet-Autor Abdulkadir SelviEr trug die Arbeiten der AKP, die nach Erscheinen des Gesetzesvorschlags der CHP mit der Vorbereitung einer Verfassungsänderung zur Kopftuchfrage begann.
„Die Rechte nicht nur von Kopftuchträgern, sondern auch von Barhäuptigen sind ebenfalls mit verfassungsrechtlichen Garantien versehen“sagte Selvi, „Die Regelung, die sowohl kopfbedeckte als auch unbekleidete Frauen schützt, ist im 24. Element der Verfassung zur Religions- und Gewissensfreiheit enthalten. Darin heißt es: ‚Das Bedecken oder Bedecken von Kopf und Hals kann nicht als Diskriminierung bei ihrer Beschäftigung im öffentlichen Dienst akzeptiert werden und im Bildungsleben“. Das ist eine neue Perspektive. Kılıçdaroğlu, der die Büchse der Pandora mit dem Kopftuchausgang geöffnet hat, was wird er gegen die Verfassungsänderung tun?“benutzte den Satz.
In Bezug auf das „Familien“-Element schrieb Selvi:
„Aufgrund der Tatsache, dass LGBT, eine perverse Tendenz, in letzter Zeit auf die Familie abzielt, wurde im 41. Punkt der Verfassung eine Regelung getroffen.
In Artikel 41 der Verfassung heißt es: „Die Familie ist die Grundlage der türkischen Gesellschaft und beruht auf der Gleichberechtigung der Ehegatten“. Der Ausdruck „zwischen Ehepartnern“ wird in der neuen Studie geändert, da er mehrdeutig ist. Die Definition von „Familie besteht aus Männern und Frauen“ wird eingeführt. Das Wort ‚Gleichheit‘ im Fach 41 von Natural bleibt erhalten.“
T24